Brühl. Es ist ein Thema, das die Gemeinde seit einiger Zeit beschäftigt. Plötzlich war der einst öffentliche Parkplatz an der Ecke Hilda- und Mannheimer Straße für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt. Der Vertreter der Eigentümerfamilie Marcel Hofmann machte klar, dass er in diesem Parkplatz ein Privatgelände sehe, dass nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stehe. Also stellte er von heute auf morgen Gitter rund um die Stellplätze auf. Das sorgte für eine enorme Verschärfung der Parkplatzsituation in diesem Bereich des Ortskerns mit seinen vielen Geschäften.
Und das verärgerte neben den Kunden dieser Läden, die übrigens vielfach in Gebäuden der Eigentümerfamilie Hofmann zu finden sind, sowie den Anwohnern auch zahlreiche Mitglieder des Gemeinderates. Letztere fragten vor Monaten schon öffentlich an, wie es dort nun weitergehe, denn zwischen Eigentümern und Kommune gab es durchaus strittige Rechtsauffassungen. Als der Parkplatz eingerichtet worden ist, gab es eine Vereinbarung mit der Gemeinde, dass die Stellplätze öffentlich sein sollen, wenn sich die Kommune um Bewirtschaftung und Pflege kümmere. Diese Vereinbarung ist vor über zwei Jahren von der Eigentümerfamilie einseitig aufgehoben worden. Deshalb ist dort seitdem kein öffentlicher Parkplatz mehr zu finden, sondern ein abgesperrter rein privater.
Gesperrter Parkplatz in Brühler Hildastraße: Privat oder öffentlich?
Gleichwohl müssten die Stellplätze für ihren ursprünglich in der Baugenehmigung vorgesehenen Zweck, als Parkraum für Kunden und Anwohner der Häuser rund um den Kreuzungsbereich frei gehalten werden, heißt es inzwischen von verschiedenen Seiten. „Es handelt sich beim Parkplatz um private Stellplätze“, unterstreicht unter anderem auch die zuständige Stelle im Rhein-Neckar-Kreis. Doch laut dortiger Baurechtsbehörde seien die Stellplätze per Baulast verschiedenen Gebäuden rundum zugewiesen, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung. Sprich: Für die Kunden und Bewohner müssten die Stellplätze jederzeit zugänglich sein. Das ist seit Monaten allerdings nicht der Fall.
Das Baurechtsamt zeigt aber in gewisser Weise Verständnis für den Eigentümer, denn aufgrund von Bauarbeiten in einem der Häuser seien die Stellplätze vorübergehend nicht nutzbar gewesen, heißt es in einer Stellungnahme. Bei Beginn der Bauarbeiten sei das Gelände deshalb teilweise für den Umbau des Wohn- und Geschäftshauses als Abstellfläche für Maschinen, Schutt und Baumaterialien genutzt worden. Weil die entsprechende Beschilderung aber nicht von den Autofahrern beachtet worden sei, habe sich der Eigentümer gezwungen gesehen, die Absperrgitter aufzustellen, erklärte Hofmann bereits vor Monaten unserer Zeitung. Dies sei auch geschehen, damit sich niemand dort beispielsweise am Bauschutt verletze oder fremde Autos beim widerrechtlichen Parken Schaden nähmen. Gleichwohl gab es noch einige wenige private Stellplätze für die Anwohner, doch auch da würden sich Unberechtigte aus Gewohnheit hinstellen. „Um das abzustellen, haben wir die Beschilderung entsprechend angepasst“, hieß es seitens der Eigentümerfamilie, und es wurden Absperrgitter aufgestellt.
Doch inzwischen sind die Bauarbeiten offensichtlich abgeschlossen, der Platz ist eigentlich frei, allerdings sperren die Gitter weiterhin selbst Kunden und Anwohner aus. Das Baurechtsamt erklärt nichtsdestotrotz, es stehe mit dem Eigentümer der Stellplätze weiterhin in Kontakt und werde darauf hinwirken, dass die Stellplätze wieder geräumt würden, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen seien. Also jetzt.
Aktuell sah sich Marcel Hofmann nicht in der Lage, die Frage unserer Zeitung nach der zukünftigen Situation bei diesem Parkplatz zu beantworten und wies darauf hin „dass wir im Falle einer einseitigen oder unzutreffenden Darstellung juristischen Beistand hinzuziehen werden“.
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