Brühl. Es war eines der großen Streitthemen der vergangenen Jahre – die Vorplanung des Neubaugebietes auf dem heutigen FVB-Areal am Schrankenbuckel. Der Fußballverein soll – so wurde bereits in einem Grundsatzbeschluss von 2011 festgelegt – sein angestammtes Vereinsgelände rund um das Alfred-Körber-Stadion verlassen und auf das nagelneue Vereinsgelände mit Clubheim, Trainingsplätzen und Stadion im Sportpark-Süd umziehen. Mit der Fertigstellung dieses Großprojektes ist nach Auffassung der Kommune im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen.
Die dann freiwerdende Fläche auf dem Schrankenbuckel soll danach von einem Investor zu einem neuen Wohngebiet entwickelt werden. Bei der Planung sollten auch von Anfang an in Sachen Bürgerbeteiligung Maßstäbe gesetzt werden. Um die Bevölkerung und insbesondere die Anwohner frühzeitig über die Planungsabsichten der Gemeinde zu informieren, wurde 2016 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und bekanntgemacht.
Ein Jahr am runden Tisch
Alle Gruppen, die nach dem Umzug des Fußballvereins Interesse und Kritik rund um das geplante Neubaugebiet am Schrankenbuckel angemeldet hatten, sollten sich schließlich am runden Tisch zusammensetzen und eine gemeinsame Perspektive für das neue Quartier erarbeiten. Es wurde bis Ende 2020 auch viel diskutiert und es wurden Veränderungen an der ursprünglichen Planung vorgenommen. Doch letztlich zeigten sich nicht alle Beteiligten wirklich vom Ergebnis der Sitzungen überzeugt.
Nun geht es ans Eingemachte, denn am Montag, 26. Juli, soll der Gemeinderat über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses beim Bebauungsplan „Am Schrankenbuckel“ entscheiden und – so erhofft es sich die Gemeindeverwaltung laut Beschlussvorschlag – auch gleich dem Entwurf des Bebauungsplanes zustimmen, damit der in die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und in die Offenlage gehen kann.
Die grundlegenden Planungsabsichten sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden bereits vor zehn Jahren als Mischung aus Geschosswohnungsbau sowie Doppelhausbebauung mit dem Planungsziel eines allgemeinen Wohngebiets formuliert. Das Ziel hieß und heißt demnach, eine Nachverdichtung im Innenbereich der Hufeisengemeinde zu erreichen.
Nun muss der Gemeinderat in seiner Sitzung das Planungsgebiet aber erweitern, nämlich um ein wenige Kilometer entferntes Grundstück nahe des Umspannwerks bei der aktuell gesperrten Brücke über den Leimbach. Denn dort sind die notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen – insbesondere für die Zauneidechsen – angesiedelt.
Doch das ist nicht alles rund um dieses Großprojekt, mit dem sich die kommunalen Bürgervertreter in ihrer nächsten öffentlichen Sitzung beschäftigen müssen. In einem zweiten Tagesordnungspunkt geht es um die Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans für das derzeitige FVB-Sportareal.
Unterschiedliche Haustypen
Ziel des Bebauungsplans ist demnach die flächensparende Schaffung von Wohnnutzung mit einem Angebotsmix für unterschiedliche Nutzergruppen, also für junge Familien, für ein Mehrgenerationen- oder Betreutes Wohnen sowie unterschiedlichen Haustypen. „Das Quartier soll autoarm funktionieren und sich durch eine Vielfalt von Frei- und Grünflächen, die Nutzungsmöglichkeiten mit Spielangeboten und Aufenthaltsflächen für unterschiedliche Nutzergruppen bieten, auszeichnen“, erklärt die Gemeindeverwaltung zur vorgelegten Planung. Um diese Zielsetzung umsetzen zu können, wird die bauliche Realisierung des gesamten Quartiers durch einen Investor erfolgen, der sich bereits vor Jahren bei einem zweistufigen Auswahlverfahren mit seinem städtebaulich-architektonischen Bau- und Nutzungskonzept gegenüber den anderen Bewerbern durchsetzen konnte.
Das Entwurfsergebnis nach dem einjährigen Runder-Tisch-Verfahren will die Verwaltung nun in Planungsrecht überführen. Das Konzept soll also offiziell festgezurrt werden. Dazu müssen auch die Offenlage der konkreten Pläne für alle Interessierten und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Auch diesem Schritt sollen die Fraktionen – geht es nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – zustimmen.
Die Planung mit all ihren Gutachten weist das Konzept des künftigen Neubaugebietes am Schrankenbuckel haarklein aus. Dabei geht es von Themen wie der Geschosszahl und den jeweiligen Baugrenzen bis hin zur Gestaltung der künftigen Gärten, etwa indem festgeschrieben wird, dass Frei- und Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden müssen.
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