Gemeinderat

Proteste in Rohrhof: Entscheidung über umstrittenen Sendeturm naht

In Rohrhof gibt es Widerstand gegen den Bau eines 41 Meter hohen Sendemasts, da Anwohner unter anderem eine Wertminderung ihrer Immobilien befürchten. Die Baurechtsbehörde hat jedoch grünes Licht gegeben. Alle Infos.

Von 
Ralf Strauch
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Der Funkmast beim Tennisclub im Gewerbegebiet Rennerswald ist in etwa vergleichbar mit dem, der auf dem neuen Messplatz in Rohrhof geplant ist. © strauch

Brühl. Kaum war im Spätsommer vergangenen Jahres bei der Bevölkerung durchgedrungen, dass auf dem Festareal bei den Sportplätzen des SV Rohrhof, genauer gesagt an der Ecke Löns- und Gartenstraße, ein Betonmast mit einer Höhe von 41 Meter zur Nutzung als Funksende- und Empfangsanlage für das Vodafone Mobilfunknetz und andere Dienste privater Netzbetreiber errichtet werden soll, war der Aufschrei laut. Zwar wurde schon damals erkannt, dass nach dem Vertragsende von Sendeanlagen auf Privathäusern in Rohrhof das Netz löchrig werde, aber direkt vor der Haustür wollten die Anwohner den Turm dann doch nicht stehen haben (wir berichteten). Nun beschäftigt sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 19. Februar, ab 18.30 Uhr erneut mit dem Thema.

Der Standort sei aber laut Gemeindeverwaltung alternativlos, hieß es im Herbst. Dennoch hagelte es nach Auslegung der Pläne Einsprüche – in 15 Punkten übten Betroffene Kritik an der Planung. Es ging bei den Einwendungen die künftige Unbewohnbarkeit beziehungsweise Unverkäuflichkeit des eigenen Grundstücks oder massives Sinken des Wertes der jeweiligen Immobilien als Argument gegen den Bau in unmittelbarer Nachbarschaft. Außerdem wurde bemängelt, dass gegen Vorgaben des Baugesetzbuches verstoßen sowie das Orts- und Landschaftsbild gestört werde. Besonders wurde aber auch eine fehlende Transparenz bei der Information der Anwohner beklagt.

Die Verschiebung des Brühler Sendemasts soll die Befürchtungen der Anwohner mildern

Und so wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vor fünf Monaten das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Sendemastes an dieser Stelle mit deutlicher Mehrheit versagt. Die Ratsmitglieder wollten den Mast auf dem Festplatz gern 20 Meter weiter Richtung Westen, also auf die Schwetzinger Wiesen zu, verschoben sehen. Damit könne das von den Anwohnern befürchtete massive Erscheinungsbild des Mastes abgemildert werden, hieß es.

Der Bauherr, die Firma Vantage Towers, hat daraufhin die bestehenden Pläne überarbeitet und den Standort des Betonmasts an den westlichen Rand des Grundstücks verschoben. Die Höhe des Mastes und die dazugehörende Station bleiben in der neuen Planung aber unverändert bestehen.

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Die Nachbarn wurden von der Gemeindeverwaltung im Januar über den veränderten Bauantrag informiert. Und erneut gab es Einwendungen gegen das Vorhaben. Das Spektrum reichte dabei von der Bekräftigung einer starken optischen Beeinträchtigung innerorts und aus Landschafts- und Naturschutzgebiet heraus über befürchtete gesundheitliche Bedrohungen wegen der hochfrequenter magnetischer Strahlung sowie eine mutmaßlich nicht korrekte Darstellung der Abstandsfläche bis zur Schädigung der Bäume im Naturschutzgebiet und dadurch die Wegnahme des Lebensraums für dort lebende Tiere beziehungsweise die Störung der biologischen Systeme von Vögeln durch elektromagnetische Strahlung und damit das Aussterben des Weißstorchs.

Kontroverse Meinungen zu Standort und Auswirkungen des Sendemasts in Rohrhof

Es wird auch nach der Verschiebung des Mastes durch dessen „erdrückende Wirkung“ eine sofortige Wertminderung der benachbarten Grundstücke und Häuser befürchtet.

Und während die einen Einwender den zu geringen Abstand zu den SVR-Sportstätten anmahnen, möchten ihn andere noch deutlich näher dorthin verrücken. Zudem heißt es in der vorgelegten Kritik, dass Rohrhof ja bereits vollständig mit dem Fünf-G-Netz abgedeckt sei, während Teilbereiche von Brühl nur über Vier-G verfügten – daher sei eine Verlegung ganz weg aus Rohrhof nach Brühl in den Mühl- oder Eisenbahnweg beim dortigen Friedhof oder in die Frankfurter Straße sinnvoller.

Die Baurechtsbehörde gibt grünes Licht für die Umsetzung in Rohrhof

Die Baurechtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises hat den Gemeinderat nun informiert, dass der Sendemast baurechtlich zulässig sei, da er zwar im Außenbereich liege, aber der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen diene. Zu den naturschutzrechtlichen Argumenten meint die Behörde, dass zwar von einem unzulässigen und nicht kompensierbaren Eingriff gesprochen werden könne, doch könne er „zugelassen werden, wenn die Naturschutzbelange den anderen Belangen im Range nicht vorgehen“.

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Unzumutbare Strahlenbelastung sei nicht zu erwarten. Und das Ergebnis eines anwaltlichen Gutachtens sei, dass eine erdrückende Wirkung dieses Vorhabens für Grundstücke in diesem Wohngebiet nicht bejaht werden könne und unwahrscheinlich erscheine.

Nun gilt es für den Gemeinderat, in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 19. Februar, ab 18.30 Uhr die Argumente abzuwägen und zu entscheiden, ob man in der vorgeschlagenen Verlegung um 20 Meter einen gangbaren Weg für ein kommunales Einvernehmen gehen kann. Es bleibt spannend für alle Seiten.

Redaktion

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