Brühl. In der Gemeinderatssitzung hat Thomas Gaisbauer (CDU) angefragt, wie die weitere Entwicklung bei der Sanierung des seit mehreren Jahren gesperrten Hochwasserdamms bei der Fasanerie aussehe. Da die Gemeinde für diese Baumaßnahme nicht zuständig ist, sondern das Regierungspräsidium in Karlsruhe, konnte Bürgermeister Dr. Ralf Göck nur wenig Auskunft geben. Wir fragten deshalb bei der Karlsruhe Behörde nach.
Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Dammsanierung aus?
Aktuell wird von den zuständigen Stellen die Planung ausgearbeitet, wird aus Karlsruhe erklärt. Ein Baustart ist, so alles planmäßig verlaufe, für das vierte Quartal des laufenden Jahres vorgesehen.
Warum hat es die vielen Jahre gedauert, aktiv zu werden?
„Aufbauend auf den geotechnischen Untersuchungen waren aufwendige, artenschutzrechtlichen Prüfungen notwendig, die geraume Zeit in Anspruch genommen haben“, erklärt die Pressesprecherin des Regierungspräsidiums auf unsere Anfrage.
Bleibt der Kanal im Untergrund des Damms bestehen?
Im Innern des Damms verläuft ein sehr wichtiger Hauptsammler, der das Abwasser aus Rohrhof und dem Brühler Norden über die Zwischenstation beim Hebewerk in der Brühler Straße zum Klärwerk ableitet. Würde der Hochwasserdamm heute neu gebaut werden, wäre ein solcher Kanal aufgrund von rechtlichen Vorgaben nicht mehr möglich. Bei einer Sanierung sieht des Sache anders aus, weshalb das Regierungspräsidium klar zusagt, dass der kommunale Kanal nicht verlegt werden müsse. Er bleibt also weiterhin im Untergrund des Damms erhalten.
Warum entspricht der derzeitige Damm nicht mehr aktuellen Vorgaben? Wie soll er künftig aussehen?
Die Sanierungserfordernis ergibt sich insbesondere daraus, dass sich eine Winkelstützmauer abgesenkt hat, wodurch es zu Rissbildungen in dem danebenliegenden Weg auf der Dammkrone kam. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer sogenannten Sofortmaßnahme, welche eine Sanierung des Dammabschnitts mittels Spundwänden vorsieht. Dabei werden die gekippten Mauerscheiben entfernt und durch eine Spundwand ersetzt. Im Zusammenhang mit der Maßnahme wird der Dammabschnitt außerdem den aktuell geltenden, im Vergleich zur Zeit des Neubaus vor einigen Jahrzehnten veränderten DIN-Normen sowie den ebenfalls überarbeiteten Richtlinien der Dammschutzverordnung angepasst. Dafür ist am Dammfuß ein Unterhaltungsweg und eine baumfreie Zone vorgesehen. Außerdem werden die Winkel geändert, der Damm läuft also künftig etwas flacher in die Wiesen aus.
Mit welchen Kosten wird für die Sanierung gerechnet?
Nach einer ersten überschlägigen Kostenschätzung geht das Regierungspräsidium von rund 1,6 Millionen Euro aus.
Ist der Damm aktuell sicher, wenn es ein großes Hochwasser gibt?
„Der Damm wurde nicht unterspült“, erklärt dazu das Regierungspräsidium, „die Schäden liegen im Freibordbereich des Dammes, also oberhalb des für die Hochwassersicherheit relevanten Bemessungshochwassers, sodass nach aktueller Einschätzung des Regierungspräsidiums Karlsruhe keine unmittelbare Gefahr für die Hochwassersicherheit des Hinterlandes besteht.“ Jede Hochwasserschutzmaßnahme habe Bemessungsgrenzen und einen sogenannten Bemessungslastfall. Einen Schutz vor einem Extremhochwasser gibt es somit allgemein nicht. Bei den Planungen und dem Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen an den Gewässern in Baden-Württemberg bestehe das Ziel, soweit möglich und unter Kosten-Nutzen-Kriterien sinnvoll, grundsätzlich darin, einen 100-jährlichen Hochwasserschutz herzustellen. Am Rhein und somit auch in dem Bereich des Dammes in Brühl besteht das Ziel hingegen darin, den vor dem Oberrheinausbau unterhalb von Iffezheim vorhandenen Hochwasserschutz wiederherzustellen, was ungefähr einem Schutz vor einem 200-jährlichen Hochwasser entspricht.
Wann kann der Weg über den Damm wieder benutzt werden?
Nach Fertigstellung der Maßnahme – das wäre wohl nach aktuellem Zeitplan voraussichtlich bis Ende der ersten Jahreshälfte 2024 der Fall, prognostiziert . . .
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