Brühl. Erst war unklar, wer verantwortlich ist, dann ging es um die Kosten für die Sanierung und schließlich wurde der Naturschutz als Grund für Verzögerungen genannt. Jedenfalls ist der Rad- und Fußweg über den Damm bei der Fasanerie inzwischen seit 2018 auf 240 Metern gesperrt, weil der Weg damals ins Rutschen geraten war. Um weiteren Schaden abzuwenden, hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP), das für den Hochwasserschutz zuständig ist, die Sperrung verfügt.
Nun ist Bewegung in den Vorgang gekommen. Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe „plant im Rahmen einer Sofortmaßnahme die Sanierung eines Abschnitts des Rheinhochwasserdamms XXVIII in Brühl entlang der Brühler Fasanerie“. Zur Stabilisierung des Erdbauwerkes werden Spundwände in den Damm eingebracht, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Regierungspräsidium. Als vorbereitende Maßnahme sollen dafür in den nächsten Wochen mehrere Bäume versetzt werden.
Der Dammabschnitt entlang der Fasanerie sei sanierungsbedürftig, da sich eine Winkelstützmauer abgesenkt habe, wodurch es zu Rissen in dem Weg auf der Dammkrone gekommen ist. Im Vorfeld der Sanierung wurde aufgrund der Besonderheit, dass im Dammabschnitt ein wichtiger Kanal der Gemeinde liegt, ein geotechnisches Gutachten erstellt. Immerhin wird durch diesen Hauptsammler das Abwasser aus Rohrhof zum Klärwerk transportiert – ein Schaden oder Ausfall dieses Kanals hätte also fatale Folgen. Das Gutachten sieht laut Information aus Karlsruhe eine Sanierung des Dammabschnitts mit Spundwänden vor. Dabei würden die gekippten Mauerscheiben zurückgebaut und durch eine Spundwand ersetzt.
Brühl: Fasaneriedamm wird zugleich ertüchtigt
Man darf bei allem Ärger über den jahrelang gesperrten Weg nicht vergessen, dass der seit Jahren defekte Damm ja bei Extremhochwassern auch eine Schutzfunktion gegen Überflutung der Häuser im Bereich der Fasanerie wahrnehmen soll. Deshalb soll bei der Sofortmaßnahme der Dammabschnitt außerdem den Richtlinien der Dammschutzverordnung angepasst werden. Dafür sei am Dammfuß ein Unterhaltungsweg und eine baumfreie Zone von zehn Metern vorgesehen. Der betreffende Dammabschnitt liegt allerdings in einem Landschaftsschutzgebiet. Im Zuge der Planung wurde eine Natura-2000-Vorprüfung sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Gutachten durchgeführt.
Zur Vorbereitung der Dammsanierung ist die Versetzung von Bäumen, ein sogenannter „Gehölzübertrag“, notwendig. Die Stadt Schwetzingen hat in einem angrenzenden Grundstück entsprechende Flächen für die Wiedereinpflanzung der Bäume zur Verfügung gestellt.
Die vorbereitende Maßnahme wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar und mit der Höheren Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium abgestimmt. Eine entsprechende Erlaubnis zur Durchführung liege nun vor, heißt es aus Karlsruhe. Damit kann die Sofortmaßnahme nach fünf Jahren starten.
URL dieses Artikels:
https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/bruehl_artikel,-bruehl-wie-es-um-die-sanierung-des-fasaneriedamms-in-bruehl-steht-_arid,2050507.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/bruehl.html