Schrankenbuckel - BI sieht viele Kritikpunkte im Bebauungsplan nicht als umgesetzt an / Sprecher Rüdiger Lorbeer appelliert im offenen Brief an die Gemeinderäte

Schrankenbuckel Brühl: Bürgerinitiative fordert mehrere Korrekturen

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Ralf Strauch
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An der Planung des Seniorenheims am Schrankenbuckel – hier ein früherer Entwurf des Komplexes – bekräftigt die BI in ihrem offenen Brief an die Ratsmitglieder ihre bereits geäußerte Kritik. © Conceptaplan & Kalkmann

Brühl. In einem offenen Brief wendet sich Rüdiger Lorbeer, Sprecher der Bürgerinitiative Sportareal am Schrankenbuckel, an die Ratsmitglieder. Am Montag, 26. Juli, stehen wichtige Weichenstellungen zur Planung eines Neubaugebietes auf dem heutigen FVB-Gelände auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.

„Seit mehreren Monaten warten wir gespannt auf die finale Vorlage des Bebauungsplanes für das Sportareal am Schrankenbuckel – die Zwischenzeit haben wir als Chance genutzt, um einmal in den Rückspiegel zu sehen“, schreibt Lorbeer. Gemeinsam habe man am runden Tisch Argumente ausgetauscht und viele Details erarbeitet, die „im Vergleich zum ersten Planungsmodell zu einem erheblich besseren Ergebnis“ geführt hätten. „Gemeinsam und im Konsens – das ist es, was den Teilnehmern am runden Tisch wichtig war.“ Und dabei seien auch mit den an den runden Tisch entsendeten Ratsmitgliedern Sachverhalte besprochen, „die im nun zum Beschluss vorliegenden Bebauungsplan nicht umgesetzt wurden“.

„Seniorenzentrum zu massiv“

Am runden Tisch seien den Teilnehmern durch die Vertreter der Fraktionen versichert worden, dass eine Diskussion im Gemeinderat das Ergebnis hatte, dass kein neu zu errichtendes Gebäude höher als direkt im Bestand befindliche Gebäude sein dürfe. „In Bezug auf das Gelenkgebäude, das hinter der Lortzingstraße geplant ist, ist dies noch immer nicht erfüllt – hier wäre noch immer die Planung um eine Geschosshöhe zu reduzieren“, urteilt Lorbeer.

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In Bezug auf die Dimensionierung des geplanten Seniorenzentrums am Schrankenbuckel seien besonders viele Argumente ausgetauscht worden.

„Besonders trickreich“

Den Vorschlägen der Ratsmitglieder Wolfram Gothe (CDU) und Claudia Stauffer (FW), das Gebäude drei- und im Turmbereich fünfstöckig zu bauen, folge man. „Im Bebauungsplan ist auch dieser Sachverhalt aktuell nicht umgesetzt. Weiter entspricht die Planung des Seniorenzentrums nicht der Tatsache, dass sich das Gebäude in den umliegenden Bestand einfügt. Hierfür müsste eine Referenz in der Gebäudeart, der Gebäudehöhe, dem Korpusmaß und der Grundfläche in Kombination bereits im benachbarten Bestand zu finden sein, was im vorliegenden Fall nicht gegeben ist“, so Lorbeer.

Als besonders trickreich empfindet die Bürgerinitiative den vorliegenden Bebauungsplan in Bezug auf die Abstände zwischen den Gebäuden. Im ersten Planungsmodell habe es Stellen gegeben, an denen viergeschossige Gebäude nur rund fünf Meter Abstand zueinander hatten. Am runden Tisch habe man sich auf einen Mindestabstand von sieben Metern geeinigt und auch darauf, dass untergeordnete Bauteile wie Erker und Balkone dieses Maß nicht verkürzen dürften.

„Rechnerisch wird dies in Bebauungsplänen bestimmt durch die Haushöhen und die angesetzte Abstandsflächenzahl. In der vorliegenden Planung wird zunächst die anzusetzende Geschosshöhe der Gebäude um eine Etage (etwa drei Meter) reduziert, indem das oberste Geschoss leicht zurückversetzt als Staffelgeschoss ausgeführt wird. Zusätzlich wurde die zuvor angesetzte Abstandsflächenzahl von 0,4 auf 0,2 halbiert. Im Ergebnis bedeutet das, dass dort, wo von den Bürgern am runden Tisch fünf Meter Abstand als zu wenig empfunden wurden und man sich auf mindestens sieben verständigte, jetzt ein Abstand von etwa vier Metern ermöglicht wird“, erklärt Lorbeer. Es sei davon auszugehen, dass der Investor diesen Spielraum auch nutze, sofern der Bebauungsplan so verabschiedet werden sollte.

„Aus Sicht der Brühler Bürger sind sie nun dafür zuständig, dass die gemachten Zusagen von Bürgermeister Dr. Ralf Göck und die einstimmig mit ihnen gefassten Kompromissvorschläge am runden Tisch auch umgesetzt werden“, erklärt die Bürgerinitiative und appelliert an die Gemeinderäte, „den vorliegenden Bebauungsplan für das Sportareal am Schrankenbuckel abzulehnen und dafür Sorge zu tragen, dass die genannten Sachverhalte entsprechend korrigiert werden.“

Kritik übt Lorbeer auch am Termin für die Offenlegung. Sollte der Bebauungsplan am Montag tatsächlich beschlossen werden und damit die vierwöchige Offenlegungsphase beginne, hätten Bürger, die Einsprüche dagegen erheben wollten und zugleich einen Urlaub planten, kaum Zeit diese rechtlich geltend machen zu können, heißt es abschließend.

Widerspruch des Bürgermeisters

Bei einem der Hauptthemen des offenen Briefs, der Abstandsregelung, widerspricht Bürgermeister Dr. Ralf Göck postwendend. „Die Abstände zwischen den Häusern betragen mindestens 6,50 Meter“, erklärt er gegenüber unserer Zeitung. Dieser Abstand würde nicht durch Erker oder Balkone verringert. „Ausnahmen sind bei den Doppelhäusern die Terrassen, die nach hinten raus zwei Meter länger sein dürfen“, betont der Rathauschef.

Redaktion

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