Technischer Ausschuss

Starkregen kann zu hohen Schäden in Brühl führen

In Deutschland treten jährlich rund 1000 Starkregenereignisse auf. Mit einem zu konzipierenden Risikomanagement möchte der Technische Ausschuss des Gemeinderats in Brühl die Gefahren zumindest reduzieren.

Von 
Ralf Strauch
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Heftige Unwetter mit Starkregen sind eine anwachsende Gefahr für Menschen und deren Eigentum. Damit die Feuerwehr bei einem solchen Ereignis in Brühl nicht bei unzähligen Notfällen helfen muss, sollen nun präventive Maßnahmen erarbeitet werden. © dpa

Brühl. In Deutschland treten laut Bundesministeriums für Bildung und Forschung jährlich rund 1000 Starkregenereignisse auf. Durch nachfolgende Überschwemmungen verursachen sie vielerorts erhebliche Schäden und mitunter lebensgefährliche Situationen. Insbesondere in Gebieten mit hoher Wohnbebauung und einem großen Anteil an versiegelten Böden können gefährliche Situationen entstehen.

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Niederschlagsereignisse von zum Beispiel 40, 60 oder mehr als 100 Litern pro Quadratmetern in einer Stunde können gerade in Sommermonaten in Verbindung mit Gewittern große Schäden verursachen. Solche Ereignisse mit hoher Niederschlagsintensitäten verursachen rund 50 Prozent der Gesamtschäden, die durchschnittlich in Verbindung mit Hochwasser in Baden-Württemberg verursacht werden.

Starkniederschläge sind kaum vorhersehbare Ereignisse

Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Die großen Wassermengen liegen meist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze, weite Flächen werden schnell unter Wasser gesetzt. Es wird erwartet, dass die Intensität und Häufigkeit solcher Starkregenereignisse durch den Klimawandel weiter zunehmen werden. Kommunen sind daher gefordert, nachhaltige Vorsorgemaßnahmen zum Umgang mit Starkregengefahren zu ergreifen. Darüber wird der Gemeinderatsausschuss für Technik und Umwelt in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Montag, 14. Oktober, ab 18.30 Uhr im Rathaus beschließen. Laut Beschlussvorschlag soll die Gemeindeverwaltung aufgefordert werden, Angebote zur Erstellung eines kommunalen Handlungskonzepts für das Starkregenrisikomanagement einzuholen.

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Die Starkregenereignisse in den vergangenen Jahren zeigen, dass grundsätzlich keine Regionen in Baden-Württemberg von diesen Naturgefahren ausgenommen sind, heißt es in der Erklärung des Rathauses. Im Gegensatz zu Hochwasser an größeren Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen zudem kaum vorhersehbar. Solche Naturphänomene können prinzipiell überall auftreten, haben eine sehr kurze beziehungsweise keine Vorwarnzeit, können zu erheblichen Schäden führen und nicht verhindert werden.

Die meisten Betroffenen würden daher von solchen Ereignissen komplett überrascht, heißt es in der Vorlage zur Ausschusssitzung. Vom Land Baden-Württemberg wird daher empfohlen, nach einem landesweit einheitlichen Vorgehen entsprechende Gefahren beziehungsweise Risiken zu analysieren und darauf aufbauend ein entsprechendes kommunales Handlungskonzept zu erstellen.

„Die Erfahrungen zeigen, dass bauliche und nichtbauliche Maßnahmen der öffentlichen und privaten Träger nur auf einer Grundlage eines abgestimmten Gesamtkonzeptes die Risiken durch Starkregen wirkungsvoll und effizient reduziert oder vermieden werden können“, unterstreichen die zuständigen Stellen im Rathaus in der Sitzungsvorlage weiter.

Mit Hilfe von Starkregengefahrenkarten könnten die Kommunen beispielsweise einschätzen, wo sich das Regenwasser an der Oberfläche sammelt und wo es abfließt. Auf dieser Grundlage können anschließend Maßnahmen erarbeitet werden, die mögliche Schäden vermeiden oder zumindest spürbar verringern sollen.

Im Fokus stehen dabei öffentliche Einrichtungen, Infrastruktur und Objekte. Das Starkregenrisikomanagement hilft zudem, zu erwartende Schäden abzuschätzen.

Kosten von rund 80 000 Euro für ein Handlungskonzept in Brühl

Die Verwaltung hat bereits Gespräche mit der Sachbearbeiterin des Rhein-Neckar-Kreises sowie einem vom Kreis empfohlenen Ingenieurbüro geführt. Die Kosten zur Erstellung des kommunalen Handlungskonzeptes werden vom Kreis auf rund 80 000 Euro geschätzt, wovon 70 Prozent vom Regierungspräsidium gefördert werden.

Auf Grundlage des kommunalen Handlungskonzepts können anschließend Maßnahmen ergriffen werden, die auch zu 70 Prozent gefördert werden.

Redaktion

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