Zehntscheunenplatz

Gesamtkosten in Hockenheimer Rechtsstreit bei fast 100.000 Euro

"Wenn wir alles zusammenrechnen, gehen wir auf 100.000 Euro zu", sagt Adi Graf. Der Hockenheimer liegt seit sechs Jahren im Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung. Es geht um einen Wasserschaden nahe des Zehntscheunenplatzes.  

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Matthias Mühleisen
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Zweites Gutachten im Mai 2023: Beim Ortstermin wird der Weg abfließenden Wassers vom Zehntscheunenplatz in Richtung Gebäudemauer (r.) nachvollzogen. © Graf

Hockenheim. „Wenn wir alles zusammenrechnen, gehen wir auf 100 000 Euro zu“, sagt Adi Graf und schüttelt den Kopf. Der Hockenheimer blickt auf das Gutachten zum Wasserschaden am Wohn- und Geschäftshaus in der Karlsruher Straße 5, der seiner Überzeugung nach durch den Umbau des Zehntscheunenplatzes verursacht wurde und um den er sich nun seit sechs Jahren im Rechtsstreit mit der Stadtverwaltung befindet. Es ist das zweite Werk eines Gutachters in der Sache und umfasst 95 Seiten.

Es datiert vom 20. September, kommt zum Schluss, dass die Schadenssumme allein inzwischen bei 50 000 Euro liegt, ohne Gerichts- und Anwaltskosten – mittlerweile seien fünf Kanzleien involviert. So weit hätte es nicht kommen müssen, wenn die Stadtverwaltung, allen voran der bis August 2019 amtierende Oberbürgermeister Dieter Gummer, eine gütliche Einigung zugelassen hätte.

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Was in der Sache unstrittig ist: Bei Starkregen staut sich das vom Zehntscheunenplatz abfließende Wasser an der Außenmauer des Gebäudes an der Passage zur Karlsruher Straße gegenüber dem ehemaligen Drogeriemarkt Müller. Adi Graf führt das nicht nur auf unsachgemäße Verlegung des Pflasters zurück, sondern behauptet, dass die Entwässerung des Zehntscheunenplatzes nicht sachgemäß eingerichtet worden ist, genauer: dass sie fehlt.

„Ohne die Arroganz des Herrn Gummer hätten wir das alles viel günstiger haben können.“ Der damalige OB habe Mitarbeitern verboten, das Gespräch mit Graf zu suchen. Damals sei die Schadenssanierung auf 18 400 Euro veranschlagt gewesen.

„Kanne“-Regenfallrohr in Hockenheimer Innenstadt nicht schuld

Der zweite Gutachter war Mitte Mai am Gebäude, das Graf inzwischen verkauft hat, aktiv. Dabei wurde die Wand an drei Stellen rund 50 Zentimeter tief aufgegraben, damit der Gutachter den Aufbau der Wandabdichtung überprüfen und den Einfluss von abfließendem Wasser beobachten konnte. Eine wesentliche Frage war dabei, ob die Durchfeuchtung der Wand nicht von einem fehlerhaft verlegten Regenfallrohr des Nachbargebäudes an der Passage stammen könne. Das habe das Gutachten widerlegt. Dagegen bestätige es, dass die Pflasterung das Wasser nicht vom Haus wegleitet, sondern darauf zu. „Das muss geändert werden“, fasst Adi Graf zusammen.

12 000 bis 14 000 Euro Verfahrenskosten hat Graf vorgelegt, alleine das zweite Gutachten habe 10 000 Euro gekostet. Nun hofft er, dass das Landgericht Mannheim schnell ein Urteil spricht. Dazu müsse Grafs Rechtsanwalt Forderungen auflisten, welche Schritte die Stadt zu unternehmen habe, um weitere Schäden zu verhindern und die Mauer trocken zu halten. OB Marcus Zeitler hatte bereits 2021 gesagt, die Verwaltung brauche ein Urteil als Rechtsgrundlage für die Entscheidung über weitere Schritte wie eine Änderung von Pflasterung und Entwässerung.

Redaktion Redakteur im Bereich Hockenheim und Umland sowie Speyer

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