Hockenheim. Für den Spruch „Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein hinunter“ scheint sich eine spezielle Hockenheim-Variante zu entwickeln: „Bis dahin fließt noch viel Regen den Zehntscheunenplatz zur Karlsruher Straße hinunter. “ Am Montag war es kein echter Regen – das Wasser kam aus dem Schlauch und floss auf richterliche Anordnung. Im Rechtsstreit um den Wasserschaden am Wohn- und Geschäftshaus in der Karlsruher Straße 5 durch den Umbau des Zehntscheunenplatzes sollte durch ein weiteres Gutachten endlich der Weg zu einem Urteil freigemacht werden.
Auf einen Richterspruch hatte Kläger Adi Graf schon vor knapp zwei Jahren gehofft, nachdem er sich mit seinem Rechtsanwalt, einem Gutachter, Oberbürgermeister Marcus Zeitler und zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung zur Verhandlung unter freiem Himmel am Ort des Geschehens getroffen hatte. Schon damals ging die Auseinandersetzung ihrem sechsten Jahr entgegen. Statt eines Urteils erging aber ein ergänzender Beweisbeschluss. Und entscheidend weiter ist das Verfahren bis jetzt nicht gekommen.
Entwässerung des Zehntscheunenplatzes in Hockenheim nicht sachgemäß?
Immerhin ist Grafs Rechtsanwalt Jörg Faustmann zuversichtlich, dass es im Laufe dieses Jahr noch zu einem Urteil kommt. Wie mehrfach berichtet, ist sein Mandant Adi Graf überzeugt, dass die Entwässerung des Zehntscheunenplatzes nicht sachgemäß eingerichtet worden ist, weshalb sich bei Starkregen das vom Platz abfließende Wasser an der Außenmauer des Gebäudes staut, die an der Passage zur Karlsruher Straße gegenüber dem ehemaligen Drogeriemarkt Müller verläuft.
Graf hat das Haus in der Karlsruher Straße schon vor geraumer Zeit verkauft, ist aber fest entschlossen, das Verfahren bis zum Urteil fortzusetzen. Graf kritisiert, das Pflaster hätte mit einem Gefälle weg von der Hauswand verlegt werden müssen, um die Einwirkung des Regenwassers auf die Wand und die Durchfeuchtung des Mauerwerks zu verhindern. Eine durchgehende Rinne parallel zum Sockel fehle ebenfalls, außerdem sei der Abfluss zu gering dimensioniert.
Kläger sorgt für "Bewässerung" am Zehntscheunenplatz
Für den Termin am Montag war ein neuer Gutachter vor Ort. Adi Graf hatte auf eigene Rechnung für die „Bewässerung“ gesorgt, nachdem die Stadt sich dazu nicht in der Lage gesehen hatte. Nach Ansicht von Anwalt Faustmann hat sich dabei klar gezeigt, dass das Wasser nicht in die Kanalisation geleitet wurde, sondern auf die Hauswand zulief.
Die Wand wurde an drei Stellen rund 50 Zentimeter tief aufgegraben, damit der Gutachter den Aufbau der Wandabdichtung überprüfen konnte. Außerdem wurde die Grenzwand von innen begutachtet. Der durchfeuchtete Putz ist schon länger von der Wand abgeklopft worden, hatte Adi Graf bereits im August 2021 erklärt.
Ohne dem Ergebnis des weiteren Gutachtens vorzugreifen, ist für Rechtsanwalt Jörg Faustmann „vollkommen klar“, dass die fehlerhafte Anlage des Platzes Auslöser für die Schäden am Haus ist. Für ihn ist die eigentlich spannende Frage, wie die Stadt mit der Erkenntnis umgeht, dass die Entwässerung des Zehntscheunenplatzes offenbar mangelhaft ist – „gerade vor dem Hintergrund, dass Starkregenereignisse zunehmen“, sagt er.
Er würde sich wünschen, dass die Stadt ihm und seinem Mandanten die komplette Planung vorlegt. Das habe auch der Gutachter beantragt. Und es sei im Interesse der Allgemeinheit. Genau wie eine zügige Einigung mit Adi Graf, der schon 2020 sagte, die Verwaltung verschwende Steuergelder durch die anhaltende gerichtliche Auseinandersetzung und von einem Anspruch von rund 35- bis 40 000 Euro sprach, die sich inzwischen nochmals deutlich erhöht haben dürften – Graf schätzt, dass alleine der Termin am Montag samt Gutachten weitere 10 000 Euro auf die Rechnung bringt. „Es ist ein Skandal, was die Stadt Hockenheim vollzieht“, findet Graf.
OB Marcus Zeitler sagte 2021, die Verwaltung brauche ein Urteil als Rechtsgrundlage für die Entscheidung, ob sie Steuermittel in die Hand nehmen müsse, um den Platz zu ändern, oder nicht.
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