Kriminalität

Mutmaßlicher Doppelmord bei Hockenheim: Tante darf Baby sehen

Nach dem mutmaßlichen Doppelmord an zwei Ukrainerinnen in Hockenheim erfuhr diese Redaktion: Bislang durfte die Tante des entführten Kinds das Baby nicht sehen. Nun haben die Behörden auf die Kritik reagiert.

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Agnes Polewka
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Ein Kreuz und Blumen erinnern am Fundort in Hockenheim an die getötete 27-jährige Ukrainerin. © Dorothea Lenhardt

Hockenheim. Nach langem Warten steht endlich ein Termin fest, an dem die Schwester der in Hockenheim tot aufgefundenen 27-Jährigen ihre Nichte besuchen darf. Die Frau hatte innerhalb kurzer Zeit zuerst die Nachricht bekommen, dass ihre Schwester getötet und deren wenige Wochen altes Baby entführt wurde.

Dann erreichte die 20-Jährige die nächste Todesnachricht: Auch ihre Mutter soll Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sein. Die beiden Frauen stammten aus der Ukraine und waren als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gekommen, ihr gewaltsamer Tod erschüttert seit Tagen die Region. Ein Paar aus Sandhausen steht im Verdacht, die Frauen ermordet zu haben.

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Die junge Familienangehörige der Frauen reiste kürzlich aus der Ukraine nach Deutschland, um ihre Nichte zu besuchen. Sie möchte das Mädchen schnellstmöglich adoptieren.

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Doch weil die Jugendämter der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises sich nicht einigen konnten, wer für das Kind zuständig ist, kam es bislang zu keiner persönlichen Begegnung. Nach der Berichterstattung dieser Redaktion über den Fall am Donnerstag gibt es nun „kurzfristig einen Termin“, bestätigte der Anwalt der Frau, Rechtsanwalt Thomas Franz, auf Nachfrage.

"Keine Behörde behindert den Umgang zwischen Säugling und Tante"

In einer gemeinsamen Stellungnahme der Stadt Heidelberg und des Landratsamts Rhein-Neckar vom Freitag heißt es, der Fall sei dramatisch und besitze auf menschlicher Ebene eine besondere Tragik.

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„Keine Behörde behindert den Umgang zwischen Säugling und Tante“, ein Treffen sei in Planung. In den Umgangsfragen gibt es laut Mitteilung auch keinen Konflikt zwischen den Jugendämtern.

Nach Informationen dieser Redaktion herrschte Uneinigkeit über die Zuständigkeit, da das Baby zunächst in eine Heidelberger Klinik kam, nachdem Ermittler die mutmaßlichen Entführer des Kindes ausfindig gemacht hatten. Der letzte Wohnort der Familie des Kindes war aber ein Ort im Rhein-Neckar-Kreis - weshalb sich offenbar keine der Behörden zuständig fühlte.

Redaktion

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