Mannheim/Hockenheim. Wegen Mordes an ihren beiden sieben und neun Jahre alten Söhnen hat das Mannheimer Landgericht eine 44-Jährige aus Hockenheim zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Gerd Rackwitz sah es als erwiesen an, dass die Frau die Kinder am Osterwochenende dieses Jahres auf heimtückische Weise getötet hat. Sie habe die beiden Jungs zunächst mit Medikamenten sediert und anschließend in ihren Betten erstickt.
Prozess um getötete Kinder in Hockenheim: Angeklagte nur vermindert schuldfähig
Weil die 44-Jährige nach einer Hirnblutung im Jahr 2005 an einer organischen Persönlichkeitsstörung leide, wie ein psychiatrischer Gutachter am Vormittag festgestellt hatte, sei sie nur vermindert schuldfähig. Ihre Steuerungsfähigkeit sei beeinträchtigt gewesen, auch wenn sie das Unrecht ihrer Taten durchaus habe erkennen können.
Der Strafrahmen sei deshalb nach unten verschoben worden, wodurch eine lebenslange Haftstrafe, wie sie sonst auf Mord steht, nicht mehr infrage kam. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung eine Unterbringung im Maßregelvollzug in einer psychiatrischen Klinik oder andernfalls eine Haftstrafe, die zwölf Jahre nicht übersteigen dürfe.
Die Voraussetzungen für den Maßregelvollzug sahen nach der Einschätzung des Sachverständigen weder die Staatsanwaltschaft noch die Kammer als gegeben an. Die 44-Jährige stelle keine Gefahr für die Allgemeinheit dar, vergleichbare Taten seien von ihr künftig nicht mehr zu erwarten.
Getötete Kinder lebten bei ihrem Vater
Die beiden Söhne der Angeklagten lebten bis zu ihrem Tod bei ihrem Vater Stefan Ache in Mosbach-Neckarelz. Jedes zweite Wochenende und Teile der Ferien verbrachten sie bei ihrer Mutter in Hockenheim. So auch die erste Woche der Osterferien. Am 9. April sollten sie vom Vater und dessen neuer Lebensgefährtin abgeholt werden, um gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Vor Ort traf Stefan Ache auf Polizisten, die ihn über den Tod seiner Kinder unterrichteten.
Nach dem übereinstimmenden Einschätzungen von Staatsanwaltschaft, Sachverständigem und Verteidigung entwickelte die Angeklagte im Laufe der Jahre eine krankhafte seelische Störung, die auf der durch die Hirnblutung verursachten organischen Persönlichkeitsstörung beruhte. Dadurch habe eine „Verengung des Denkens“ stattgefunden, habe sich eine irrationale Angst um die Kinder entwickelt.
Mutter der getöteten Kinder aus Hockenheim hatte Erkrankung
Die Frau habe die wahnähnliche Überzeugung entwickelt, dass der Vater die Kinder misshandele und schlage. Dafür habe es jedoch keinerlei objektive Hinweise gegeben. Am Osterwochenende habe die 44-Jährige schließlich den Beschluss gefasst, erst die Kinder und anschließend sich selbst zu töten. Der suizidale Gedanke habe hierbei laut Gutachter im Vordergrund gestanden. Ihre Kinder habe sie töten wollen, damit sie nicht ohne ihren Schutz dem Vater ausgeliefert seien.
Die Versuche, sich selbst zu töten oder durch die Beamten erschießen zu lassen, die sie selbst mit einer E-Mail alarmiert hatte, scheiterten. Die Angeklagte befindet sich mittlerweile seit acht Monaten in Untersuchungshaft. Dort ist sie nach Angaben ihres Rechtsanwalts Anfeindungen durch andere Insassen ausgesetzt.
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