In Deutschland ist alles genau geregelt, am Ende will aber oft keiner die Verantwortung übernehmen – das merkt man auch an den Vorgaben für öffentliche Badestellen. Wenn eine Gemeinde auf ihrem Grund und Boden einen frei zugänglichen See hat, ist sie in der Pflicht, mögliche Gefahren zu eliminieren. Das ist auch grundsätzlich sinnvoll, steigert sich jedoch schnell zu teils absurden Situationen: So ist in diesem Jahr der Badestrand an der Hohwiese wegen fehlender Bademeister aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit gesperrt, während direkt nebenan die Grundstückseigentümer von ihrem privaten Steg ins kühle Nass springen können.
Doch welche Vorgaben gelten im Einzelfall – und wann handelt es sich um eine „öffentliche Badestelle“? Das müssen tatsächlich die Kommunen selbst beurteilen. In einer Anfrage der FDP an die Landesregierung verwies diese im vergangenen Jahr zwar auf „private Regelwerke“ beispielsweise des Vereins „Deutsche Gesellschaft für das Badewesen“. Konkrete Anweisungen gibt es jedoch nicht – und die sind aus Sicht der Landesregierung auch nicht notwendig: „Es sind keine Umstände dafür bekannt, dass die Gemeinden ihren entsprechenden Aufgaben und Pflichten nicht eigenständig nachkommen können“, heißt es in der Antwort der Landesregierung.
Die Verantwortung bleibt also an den Kommunen hängen: Letztlich muss jede Gemeinde für sich entscheiden, wie sie die Details interpretiert. Das erklärt, warum in Bad Schönborn möglich ist, was in Ketsch nicht geht. Für die Bürger entsteht so eine frustrierende Situation – und in Ketsch bleibt in diesem Sommer wohl nur das Ausweichen auf das am Freitag eröffnende Freibad.
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