Plankstadt. In wenigen Wochen finden nicht nur die Europa- und die Kommunalwahl statt – in Plankstadt steht noch eine ganz andere Entscheidung an: Wer wird Bürgermeister? Schließlich endet die Amtszeit von Nils Drescher nach den üblichen acht Jahren, nachdem er 2016 mit 61,35 Prozent der Stimmen zum Rathauschef gewählt wurde. So sind die Bürger am Sonntag, 7. Juli, aufgefordert, einen neuen Bürgermeister zu wählen.
Einen Kandidaten für das Amt gibt es bereits – und zwar Nils Drescher selbst. Er stellt sich für eine zweite Amtszeit in Plankstadt zur Verfügung und hat dafür schon seine Bewerbung eingereicht (wir berichteten). Ob er Konkurrenz bekommen wird, entscheidet sich in den nächsten zwei Wochen. Die Bewerbungsfrist endet immerhin am Montag, 10. Juni.
Termin für die Wahl in Plankstadt steht bereits fest
Bislang ist allerdings keine andere Bewerbung für den Posten im Rathaus ebendort abgegeben worden. Das ergibt eine Nachfrage dieser Zeitung am Montag bei der Plankstadter Verwaltung. „Es liegen derzeit noch keine weiteren Bewerbungen für die Bürgermeisterstelle vor“, sagt Sabine Zeuner, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde.
Einen Termin für die Wahl des Bürgermeisters gibt es aber bereits. Sie findet am Sonntag, 7. Juli, statt. Das hatte der Gemeinderat so beschlossen. „Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat“, heißt es in der öffentlichen Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl für das Jahr 2024.
Bekommt allerdings keine der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, „die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.“ Bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los. Die Stichwahl würde dann auf Sonntag, 21. Juli, fallen.
Und was ist, wenn nur der jetzige Bürgermeister Nils Drescher zur Wahl antritt? In diesem Fall muss auch er eine Mehrheit der Stimmen bekommen. „Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat“, schreibt das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
Wer kann zur Wahl in Plankstadt antreten?
Wahlberechtigt seien alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde – in diesem Fall Plankstadt – ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten, so die Vorgaben.
Wer aber kann zur Wahl antreten? Das treffe auf Personen zu, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und außerdem auf in Deutschland wohnende Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
„Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach Paragraf 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein“, erklärt das Ministerium auf seiner Internetseite.
Zusätzliche Vorgabe: Die Bewerber müssen eine vorbestimmte, von der Einwohnerzahl abhängige Anzahl von Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Bürger beibringen.
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