Schwetzingen. Es ist zwar an diesem Mittwoch die letzte öffentliche Gemeinderatsitzung in Schwetzingen vor der Wahl am 9. Juni, aber nicht die letzte in der Legislaturperiode des aktuellen Gremiums, das in dieser Zusammensetzung noch einmal am 3. Juli zusammenkommen wird. Die konstituierende Sitzung des neuen Schwetzinger Gemeinderats ist Stand jetzt für den 10. Juli geplant. Wenn nicht der Wahlkampf in die nur fünf Punkte umfassende Tagesordnung eingreift, ist damit zu rechnen, dass die nun bevorstehende Zusammenkunft eher eine der kürzeren Art wird – auch wenn mit der geplanten Fußgänger- und Fahrradbrücke von der Innenstadt zum Neubaugebiet „Schwetzinger Höfe“ ein durchaus interessantes Thema auf der Agenda steht.
Aber es geht auch nicht darum, ob die Brücke gebaut wird oder nicht, sondern „lediglich“ um die Vergabe der Objekt-, Ingenieur- und Elektroplanungsleistungen. Den ersten Beschluss zur Herstellung einer Rad- und Fußgängerbrücke über die Bahngleise hatte der Gemeinderat bereits 2021 gefasst. Mitte 2022 wurden der Baubeschluss, die Durchführung von EU-weiten Planerverfahren für die Planungsleistungen und die Beauftragung eines geeigneten Projektsteuerers genehmigt. Und die Vergabe der Projektmanagementleistungen wurde im September 2023 vom Gemeinderat beschlossen. Von den letztlich drei Bewerbern wird der günstigste Bieter, die Firma IGS Ingenieure aus Weimar, von der Verwaltung vorgeschlagen.
Investition und Finanzierung der Brücke über die Bahnlinie zu den „Schwetzinger Höfen“
Der Angebotspreis beträgt knapp 1,077 Millionen Euro und liege damit deutlich unter den Erwartungen, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Diese Kosten gehören zu der gesamten Investitionssumme für die Brücke, deren Bau 2026 geplant ist. Und diese werde definitiv zu 80 Prozent vom Bund bezuschusst, wie Oberbürgermeister Dr. René Pöltl am Montag auf Nachfrage dieser Zeitung nochmals bestätigte.
Zweiter Tagesordnungspunkt – neben den üblichen Bekanntgaben, der Bürgerfragestunde und den Anfragen aus dem Rat – ist die Neufassung der Benutzungsordnung für das Palais Hirsch. Aufgrund der aktuellen Fassung ist es politischen Parteien und Gruppierungen sowie Privatpersonen gestattet, das Gebäude am Schlossplatz für politische Veranstaltungen anzumieten und zu nutzen. „Hiervon wurde in den vergangenen Jahren wiederholt Gebrauch gemacht, darunter auch von rechtspolitischen und rechtsextremistisch geprägten Parteien, Gruppierungen und Personen. Diese Nutzungen befinden sind nicht im Einklang mit der liberalen und demokratischen Grundhaltung der Stadt Schwetzingen und ihrer Bevölkerung“, heißt es in der Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Allerdings sei es der Stadt aufgrund der geltenden Rechtslage nicht möglich, einzelne politische Parteien, Gruppierungen und Personen aufgrund ihrer rechtsextremen oder rechtsextremistischen Ausrichtung von der Nutzung des Palais Hirsch auszuschließen, solange diese nicht rechtmäßig staatlich verboten sind.
Anpassung der Benutzungsordnung im Palais Hirsch für politische Veranstaltungen
Der Oberbürgermeister habe nun einen schriftlichen Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – im Nachgang der AfD-Veranstaltung Ende Februar – aufgegriffen und schlage bis auf Weiteres vor, die Nutzung des Palais Hirsch für politische Parteien und Gruppierungen und für politische Veranstaltungen in einem Zeitraum von sechs Monaten vor einer jeweiligen Wahl auszuschließen. Diese Vorgehensweise entspreche dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz, da damit alle politischen Parteien und Gruppierungen gleich behandelt würden.
Info: Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch, 15. Mai, um 18 Uhr im Sitzungssaal Rathaus.
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