Tödlicher Unfall

Ketscher Landstraße in Schwetzingen: Polizeibusfahrer akzeptiert Strafbefehl

Im September 2022 ist eine Rentnerin bei einem Unfall auf der Ketscher Landstraße gestorben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte einen Strafbefehl gegen den Fahrer des Autos beantragt, der die Frau angefahren hatte.

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Jürgen Gruler
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Die Sanitäter kümmern sich um die schwerverletzte Frau hinter einer Sichtschutzwand. (Bild vom 9. September 2022) © PR-Video

Schwetzingen. Die Angehörigen der 84-jährigen Rentnerin, die am 9. September letzten Jahres an der Fußgängerampel in der Ketscher Landstraße vom 59-jährigen Fahrer eines Polizeibusses totgefahren wurde, werden vielleicht nie erfahren, was der wahre Grund für die grobe Unaufmerksamkeit des Fahrers war, der die rote Ampel übersehen hat und ohne zu bremsen in die Frau fuhr, die ihr Fahrrad schiebend über die grüne Fußgängerampel ging.

Denn das Verfahren wird, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Schwetzinger Amtsgericht kommt, abgekürzt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte einen Strafbefehl beantragt, der auf eine Haftstrafe von elf Monaten lautet, die aber zur Bewährung ausgesetzt wird – und zwar wegen fahrlässiger Tötung. Zudem soll ein Fahrverbot von weiteren drei Monaten ausgesprochen werden. Das bestätigte Staatsanwalt Dr. Marc Schreiner auf Anfrage dieser Zeitung.

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Erst einmal hatte der Rechtsanwalt des Unfallverursachers Einspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt. Deshalb hatte das Amtsgericht Schwetzingen, dessen Einzelrichter für diese Tat zuständig gewesen wäre, bereits nach einem Termin für eine öffentliche Hauptverhandlung Ausschau gehalten. Und dort wäre sicherlich auch zur Sprache gekommen, warum der Zivilangestellte des Polizeipräsidiums Mannheim, der das Auto gesteuert hat, die Frau schlicht und einfach nicht gesehen und mit Tempo 55 ungebremst in sie hineingefahren war. Das hatte jedenfalls ein Gutachter ermittelt. Die Rentnerin wurde auf die Windschutzscheibe und danach auf die Straße geschleudert und überlebte den Sturz nicht, obwohl sie einen Fahrradhelm getragen hatte. Alle Rettungsversuche der schnell herbeigerufenen Notärzte blieben am Ende erfolglos.

Einspruch zurückgezogen

Inzwischen wurde aber der Einspruch gegen den Strafbefehl wieder zurückgezogen. Das bestätigt Amtsgerichtsdirektor Kai Günther auf Nachfrage dieser Zeitung: „Die Verurteilung ist dadurch rechtskräftig und eine Verhandlung in dieser Strafsache nicht mehr erforderlich“, sagt er. In die Kritik geraten war das Verhalten der Pressestelle der Polizei in Mannheim nach dem Unfall, die mit Informationen äußerst sparsam umging, und erst auf Nachfrage unserer Zeitung um einen Tag verzögert weitere Details bekanntgegeben hatte. Gerade weil ein Polizeifahrzeug und ein Angestellter des Präsidiums verwickelt waren, hätte da offener kommuniziert werden müssen, hieß es dann bei der Aufarbeitung.

Chefredaktion Jürgen Gruler ist Chefredakteur der Schwetzinger Zeitung.

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