Mannheim. Immer mehr Menschen wollen sich eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach anschaffen. Für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen ist die Solarpflicht in Baden-Württemberg sogar vorgeschrieben. Und natürlich gibt es da auch Regeln, die aber nicht jeder kennt. Wie ein erboster Leser aus Mannheim, der in einer Mail an uns Dampf in Richtung Mannheimer MVV abließ. Sein Vorwurf: Der Energieversorger würde ihm den ins Netz eingespeisten Strom „rauben“, denn er habe bisher keine Vergütung erhalten.
Das ist so natürlich nicht richtig, denn die MVV ist ja „nur“ der Stromanbieter, während der Solarstrom aus der PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist wird. Dass er dem Leser nicht vergütet wurde, lag – wie sich herausstellte – daran, dass dieser zum genannten Zeitpunkt gar nicht hätte einspeisen dürfen. Warum das der Fall war, und wie das Prozedere bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage abläuft– das hat uns Arjan Veen beantwortet. Er ist für solche Fragen der Fachmann bei MVV Netze, einem Tochterunternehmen der Mannheimer MVV.
Was muss ich tun, wenn ich mir eine PV-Anlage anschaffen will?
Wenn die Genehmigung der Behörde für den Neubau vorliegt, kann der Kunde Angebote einholen und einen auf die Installation einer PV-Anlage spezialisierten und elektrotechnisch qualifizierten Betrieb beauftragen. „Dieser wendet sich dann an uns und fragt an, ob an der Adresse X eine PV-Anlage installiert werden darf“, sagt Veen. Bei Einfamilienhäusern gebe es in der Regel keine Probleme. Bei Sonderfällen, wie zum Beispiel einem abgelegenen Bauernhof, müsse gegebenenfalls das Netz ausgebaut werden. „Das ist die Ausnahme und wird individuell von uns geprüft.“
Wann kann der Installateur loslegen?
Zunächst einmal muss er die Füße stillhalten und warten, bis MVV Netze den Genehmigungsantrag bestätigt. „Dann kann das Unternehmen die Anlage planen und sie montieren. Im sogenannten Inbetriebnahme-Protokoll meldet er uns, dass er die Anlage fertiggestellt hat und legt die vorgeschriebenen Unterlagen bei“, erklärt Veen. Diese kann er dann im Online-Portal oder per Mail an MVV Netze schicken.
Wie lange dauert es, bis die PV-Anlage läuft?
MVV Netze überprüft zunächst, ob die Dokumente vollständig sind. „Wenn alles in Ordnung ist, vereinbaren wir mit dem Installateur innerhalb von sechs Wochen einen Termin zur Zählersetzung und Inbetriebnahme“, sagt Veen. Meistens kommt ein sogenannter Zwei-Richtungs-Zähler zum Einsatz, der sowohl die Einspeisung ins als auch den Bezug aus dem öffentlichen Netz erfasst, wenn die PV-Anlage nicht ausreicht, um den eigenen Strombedarf zu decken.
Unser Leser hat schon vor dem Termin Solarstrom ins Netz eingespeist. Wie konnte das passieren?
„Der Handwerker darf die Anlage, die er montiert hat, kurz testweise in Betrieb nehmen. Danach muss er sie aber wieder abschalten. Das hat er wohl bei Ihrem Leser nicht gemacht“, sagt Veen. In dem Fall handelt es sich um eine unkontrollierte Netzeinspeisung, die verboten ist. „In der Praxis gibt es aber in der Regel keine Sanktionen, es ist aber ein klares Fehlverhalten des Handwerkers, wenn er die Anlage vorzeitig und dauerhaft ,scharf‘ stellt“, so der Experte.
Die Verantwortung liegt beim zertifizierten Unternehmen. Problematisch ist es, wenn ein nicht konzessionierter Betrieb beauftragt wurde. „In solchen Fällen können wir weder einen Zähler setzen noch eine Abnahme durchführen. Damit kann die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.“ Übrigens gibt es folgende Übergangslösung: Wer einen Speicher hat und den Solarstrom vorübergehend nur für den eigenen Verbrauch nutzt, kann das bis zur Zählersetzung in Abstimmung mit der MVV Netze machen.
Bei unserem Leser hat es neun Wochen gedauert, bis der Zähler gesetzt wurde. Kommt das öfter vor?
„Manchmal lassen Installateure das Inbetriebnahme-Protokoll wochenlang liegen, bevor sie es an uns übermitteln. Die Sechs-Wochen-Frist läuft aber erst dann, wenn wir alle Unterlagen haben“, sagt Veen. Auch die Terminabstimmung sei nicht immer einfach, denn bei der Zählersetzung müsse der Installateur vor Ort sein. „Das kann den Prozess verzögern.“
Bekommt der Kunde gleich Geld, wenn er ins Netz einspeist?
„Nein, er muss seine Anlage erst im sogenannten Marktstammdatenregister anmelden, das von der Bundesnetzagentur geführt wird. Dafür hat er einen Monat Zeit. Dort hinterlegt der Kunde Zählernummer, Adresse und die Daten der PV-Anlage. Wir bekommen dann eine Nachricht und gleichen die Daten ab“, so Veen.
Danach ist die PV-Anlage registriert und der Kunde erhält seinen Einspeisevertrag von MVV Netze. Der Vertrag läuft 20 Jahre und die Einspeisevergütungen werden jährlich ausgezahlt.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Das hängt nach Veens Angaben vom Datum der Inbetriebnahme, der Photovoltaik-Leistung und der Art der Einspeisung ab. Für neue PV-Anlagen bis zu zehn Kilowattpeak (kWp) gibt es zum Beispiel seit 1. August 7,86 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Wer seinen gesamten Strom ins Netz einspeist, bekommt 12,47 Cent. Bei größeren Anlagen gibt es weniger Vergütung. Bei einer Leistung bis 40 kWp sind es 6,80 beziehungsweise 10,45 Cent. Bei PV-Anlagen bis 100 kWp sind es 5,56 beziehungsweise 10,45 Cent.
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