Ruhender Verkehr

Gehwege in Brühl durch Falschparker blockiert

Das Parken auf Gehwegen kann für mobilitätseingeschränkte Menschen problematisch sein und zu Bußgeldern führen, wenn Fußgänger behindert werden. Die Gemeindeverwaltung in Brühl greift nur ein, wenn Fußgänger tatsächlich beeinträchtigt werden, und es gibt klare Regeln und Ausnahmen für das Parken auf Gehwegen.

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Ralf Strauch
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Ein typisches Bild in der Adolf-Bensinger-Straße: Die Autos stehen beidseitig mit zwei Reifen auf dem Gehweg. An einige Stellen müssen sich dann auch „ganz normale“ Fußgänger zwischen Hauswand, Laterne und Auto hindurchzwängen. © strauch

Brühl. „Da komme ich mit dem Rollator einfach nicht mehr durch“, sagt eine Leserin, die ihren Namen nicht genannt haben möchte. Sie zeigt auf den ohnehin schon schmalen Gehweg in diesem Teil der Hauptstraße, der zudem von einem geparkten Auto noch schmaler gemacht wird. Zwar steht der Wagen nur mit zwei Reifen auf dem Bordstein, doch das reicht aus, um ein Durchkommen für Senioren wie sie, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Kinderwagen unmöglich zu machen.

„In solchen Fällen schreiten wir auch ein“, erklärt Ordnungs- und Hauptamtsleiter Jochen Ungerer auf Nachfrage unserer Zeitung. Denn, ganz gleich, ob nur man nur kurz halten oder für längere Zeit auf dem Gehweg parken möchte: Als Autofahrer muss man dafür die Fahrbahn und die ausgeschilderten Parkplätze benutzen. Denn schließlich sei der Gehweg normalerweise ausschließlich Fußgängern vorbehalten.

Stellplatznot und oftmals schmale Straßen in Brühl

„Wir haben allerdings zwei Probleme im Ort, nämlich die akute Parkraumnot, weil viele Familien mehrere Autos besitzen, und die schmalen Straßen in den Wohngebieten“, sagt Ungerer. Der deutsche Durchschnittshaushalt besitzt mittlerweile häufig nicht nur ein einziges Auto. Das Pendeln zum Arbeitsort erfordert es oftmals, dass mehrere Bewohner eines Einfamilienhauses ein eigenes Fahrzeug brauchen. Wurde ein Haus vor 20, 30 oder 40 Jahren gebaut, war dem noch nicht so. Aus diesem Grund fehlen oft private Parkplätze auf dem eigenen Grundstück. So mancher weicht dann auf den Gehweg aus.

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Ralf Strauch
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Deshalb werden in den meisten Fällen eigentlich nicht gegen Gehwegparker vorgegangen. Nur, wenn Fußgänger durch die abgestellten Autos wirklich behindert werden, dann lassen die Mitarbeiter seiner Behörde keine Gnade walten. „Es kann schließlich nicht sein, dass die Gehwege nicht mehr entsprechend genutzt werden können“, sagt er und verweist darauf, dass man auch mit einem Rollator passieren können muss.

Konsequent gegen Falschparker in Brühl: Bußgelder und Punkte drohen

Ansonsten werden Falschparker auf Gehwegen zum Problem für mobilitätseingeschränkte Menschen oder solche mit Kinderwagen. Und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit einem Bußgeld von 55 bis 70 Euro bestraft werden. Und das kann unter Umständen zudem noch einen Punkt in der berüchtigten Verkehrssünderkartei nach sich ziehen.

Dabei gehe es gar nicht einmal darum, mit dem kompletten Wagen auf dem Gehweg zu stehen, wie man es oft bei Zustelldiensten beobachten kann. Parken auf dem Bürgersteig mit zwei Rädern wird im Falle einer Behinderung von Fußgängern von der Gemeindeverwaltung so geahndet, als würde man komplett darauf stehen. „Halb auf dem Gehweg parken beziehungsweise stehen gilt auch als Parken auf dem Gehweg“, erklärt Ungerer.

Probleme kann man im Brühler Rathaus klären

„Das ist keine Schikane von uns, sondern eine Vorgabe der Straßenverkehrsordnung, die jeder, der seine Führerscheinprüfung erfolgreich abgelegt hat, eigentlich auch wissen müsste“, meint der Chef des kommunalen Vollzugsdienstes.

Deshalb gebe es auch keinen Grund, darüber zu diskutieren oder die Rathausmitarbeiter womöglich sogar noch zu beleidigen“, hebt der Amtsleiter hervor, „derjenige, der ein Problem mit einem Knöllchen hat, kann gern zu mir ins Rathaus kommen, um darüber zu diskutieren – meine Mitarbeiter auf der Straße machen ihren Dienst“.

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Zugegeben: Das Parken auf dem Gehweg ist laut Straßenverkehrsordnung eigentlich nicht explizit verboten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Sanktionen zu befürchten sind, wenn Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden. Vielmehr ist das Parkverbot auf dem Fußweg implizit im Gesetzestext enthalten, muss also aus anderen bestehenden Regelungen schlussgefolgert werden.

Gar keinen Spaß verstehen die Mitarbeiter des Brühler Ordnungsamtes übrigens beim Parken auf der falschen Straßenseite, also gegen die Fahrtrichtung – auch wenn der Gehweg davon gar nicht betroffen ist. „Das kann für Radfahrer wirklich gefährlich werden, wenn plötzlich die Beifahrertür aufgerissen wird.“

Erlaubtes Parken auf dem Gehweg: Was ist zu beachten?

Wann ist denn das Parken auf dem Gehweg dennoch erlaubt? Im Grunde genommen immer dann, wenn es eine Parkmarkierung oder ein Parkschild es anzeigt. So gibt es auch für das erlaubte Parken auf dem Gehweg ein entsprechendes Schild, das darauf hinweist, dass dieses Parken an dieser bestimmten Stelle gestattet ist.

Allerdings gibt es auch dabei jede Menge Vorschriften und Einschränkungen. „Und die wichtigste davon ist, dass man Fußgänger auf keinen Fall behindert – es muss also ausreichend Raum gelassen werden, damit auch die Seniorin mit dem Rollator vorbeikommt“, fasst Ungerer zusammen.

Redaktion

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