Klimaschutz

Umweltprogramm bricht in Brühl alle Rekorde

Über 400 Anträge hat es in diesem Jahr für das Förderprogramm gegeben – ab Januar gelten allerdings Richtlinien in Brühl.

Von 
Marcus Oehler
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Photovoltaikanlagen zwischen 10 und 20 Kilowatt werden weiterhin gefördert, Energiespeicher nach wie vor. © Gemeindeverwaltung

Brühl. In Brühl gibt es nicht nur ein Klimaschutz- und Energieleitbild (siehe Infobox), sondern auch viele konkrete Fördermaßnahmen, mit denen jede und jeder Einzelne etwas zu der großen Aufgabe „Klimaschutz“ beitragen kann.

Das Brühler Umweltförderprogramm ist ein Erfolgsmodell seit den 90er Jahren, das in den letzten zwei Jahren verstärkten Zulauf hat. „In diesem Jahr wurden mit über 400 Förderanträgen und einem Fördervolumen von jetzt schon fast 400 000 Euro alle Rekorde gebrochen“, berichtet Brühls Bürgermeister Dr. Ralf Göck und dankte seinem Umweltberater Dr. Andreas Askani, der dieses Volumen mit Unterstützung seiner Kollegin Christine Walter „stemmte“.

Viele positive Rückmeldungen zufriedener Antragssteller hätten den Gemeinderat bestärkt, trotz Finanzkrise das Programm auch 2024 fortzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass teilweise Maßnahmen, die von der Gemeinde Brühl bezuschusst werden, bereits vom Bund in hohem Maße gefördert werden beziehungsweise gefördert werden sollen und der Tatsache, dass insbesondere die Balkonkraftwerke immer günstiger werden, musste das Förderprogramm in Zeiten knapper Kassen allerdings überarbeitet und die Finanzmittel gedeckelt werden.

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Wichtig ist im neuen Förderprogramm, dass für jede Maßnahme im Voraus, das heißt vor der Auftragsvergabe, ein schriftlicher Antrag auf Förderung gestellt werden muss.

Gefördert werden weiterhin Zisternen zur Gartenbewässerung, Dachbegrünungen, Lastenfahrräder, Ladestationen für E-Fahrzeuge (Wallbox), die Umstellung der Beheizung auf Fernwärme, die Entsorgung von Heizöltanks, die Gebäude-Thermografie, die Anlage von Streuobstwiesen, die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser (Entsiegelung) und Stromspeicher für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im bisherigen Umfang.

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Im Bereich der PV-Anlagen wurden allerdings auch Änderungen beschlossen: So werden Balkonkraftwerke künftig nur noch mit maximal 250 Euro pro Kraftwerk gefördert und bei Dach-PV-Anlagen werden nur noch Anlagen ab 10 Kilowatt in die Förderung aufgenommen. Bezuschusst wird jedes Kilowatt über 10 bis 20 Kilowatt mit 250 Euro, sodass hier der Zuschuss maximal 2500 Euro beträgt.

Nicht mehr gefördert werden ab 1. Januar: ÖPNV-Jahreskarten und Rhein-Neckar-Ticket, Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Thermische Solaranlagen. Hier ist bereits der Bund mit sehr hohen Förderquoten aktiv, sodass eine Förderung seitens der Gemeinde Brühl entfallen kann.

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Folgende Übergangsregelungen wurden beschlossen: Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Thermische Solaranlagen werden nach den alten Richtlinien gefördert, wenn ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachweislich vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurde. Dach-PV-Anlagen / Stromspeicher werden nach den alten Richtlinien und ohne Antragstellung vor Maßnahmenbeginn gefördert, wenn eine Auftragsvergabe nachweislich vor dem 1. Januar 2024 erfolgte.

Balkonkraftwerke werden nach den alten Richtlinien und ohne vorherige Antragstellung gefördert, wenn der Kauf vor dem 1. Januar 2024 erfolgte. Fernwärmeanschlüsse werden nach den alten Richtlinien gefördert, das heißt ohne Antragstellung vor Maßnahmenbeginn, wenn die Auftragsvergabe vor dem 1. Januar 2024 nachgewiesen wird. Wallboxen, Lastenfahrräder/Lastenanhänger, Thermografie und die Entsorgung von Heizöltanks werden nach den alten Richtlinien gefördert, das heißt ohne Antragstellung vor Maßnahmenbeginn, wenn die Anschaffung und Durchführung vor dem 1. Januar nachgewiesen wird. 

Chorgemeinschaft – Männerchor. Die Chorprobe beginnt diesen ...

Chorgemeinschaft – Männerchor. Die Chorprobe beginnt diesen Donnerstag, 7. Dezember, um 18.30 Uhr und endet um 20 Uhr. TV – Abteilung Handball. Die Jahreshauptversammlung findet am Donnerstag, 25. Januar, 19 Uhr, im Sitzungssaal des TV-Clubhauses statt. Anträge sind bis spätestens acht Tage vor Versammlungsbeginn an die Abteilungsleitung zu stellen.

Klimaschutz- und Energieleitbild

Um den Klimaschutz in der Gemeinde Brühl weiter voranzubringen, erarbeitete die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit interessierten Brühler Bürgerinnen und Bürgern ein Klimaschutz- und Energieleitbild. „Dieses Leitbild enthält die wichtigsten Zielsetzungen für eine nachhaltige kommunale Klimaschutz- und Energiepolitik in unserer Gemeinde“, so Bürgermeister Dr. Ralf Göck. Es stelle eine Art Richtlinie für die zahlreichen Entscheidungen zum Thema Klimaschutz dar, damit Brühl sein übergeordnetes Ziel einer weitgehend klimaneutralen Gemeinde bis 2040 erreichen könne.

Das Klimaschutz- und Energieleitbild steht unter www.bruehl-baden.de/klimaschutz/klimaleitbild = Leitbild zum Lesen und Herunterladen bereit. Eine Druckversion ist über die Klimaschutzmanagerin Birgit Sehls erhältlich und kann telefonisch unter 06202/ 2003-96 oder per E-Mail: birgit.sehls@bruehl-baden.de bestellt und im Rathaus abgeholt werden. zg

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