Zivilkammer

Hockenheimer OB Zeitler und Ex-Emodrom-Chef Reister vor Gericht

Der Hockenheimer OB Marcus Zeitler nimmt vor Gericht seine Behauptung zurück, Emodrom-Chef habe einem der beiden Ring-Geschäftsführer die Kündigung angedroht.

Von 
Jürgen Gruler
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Bei der Eröffnung des Porsche-Zentrums war noch alles gut: Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler (2. v. r.) und Emodrom-Chef Thomas Reister (r.) durchschneiden das Band. © Dorothea Lenhardt

Hockenheim/Mannheim. Bis Ende 2021 waren sie noch Geschäftspartner in der Emodrom GmbH am Hockenheimring, jetzt trafen sich der Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler und der ehemalige Geschäftsführer und Anteilseigner Thomas Reister vor dem Mannheimer Landgericht. Und Treffen an dieser Stelle verheißen meistens nichts Gutes. Hier hatte nun die Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Schmidt über eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu entscheiden, die OB Zeitler gegen Thomas Reister begangen haben soll. Am Ende stand nach dem Austausch einiger Argumente und ersten Einschätzungen der rechtlichen Lage vonseiten des Gerichts eine Verständigung. Die draußen wartenden Geschäftsführer des Hockenheimrings und einer der Emodrom-Anteilseigner mussten nicht mehr als Zeugen gehört werden.

Hockenheimer Oberbürgermeister Zeitler gibt Ehrenerklärung ab

OB Marcus Zeitler musste die Aussage, die er offenbar gegenüber diesem Anteilseigner gemacht hatte, dass Reister dem Ring-Geschäftsführer mit einer Kündigung gedroht habe, zurücknehmen. Im Zivilrecht wird so etwas auch als Ehrenerklärung bezeichnet. In der Verständigung erklärt OB Zeitler nun: „Die Aussage, der Kläger (Reister) habe dem Geschäftsführer mit einer Kündigung gedroht, habe ich (der OB) lediglich weitergegeben, mir aber nicht zu eigen gemacht.“ Auf der anderen Seite verzichtete Reister dann auf weitere bereits angekündigte Klagen auf Schadensersatz und Widerruf gegen den OB persönlich und gegen die Stadtverwaltung Hockenheim. Die Anwälte Rung und Becker von der Kanzlei Rittershaus akzeptierten zusammen mit dem OB sogar die Übernahme der Gerichtskosten durch Marcus Zeitler. Die Anwaltskosten übernimmt jede Partei selbst.

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In langen Stellungnahmen war es vor dem Prozess am Landgericht mit einem Streitwert von 25 000 Euro darum gegangen, dass der Hockenheimer Oberbürgermeister im ersten Quartal 2021 zu einem Anteilseigner der Gesellschaft von Thomas Reister gesagt haben soll, dass Reister dem Geschäftsführer mit Kündigung gedroht habe. Das wäre natürlich grob übergriffig gewesen, da ja der Ring-Geschäftsführer bei einer städtischen Gesellschaft angestellt ist und nicht bei der Vermarktungsgesellschaft Emodrom, für die Thomas Reister zuständig war, bevor er Ende 2021 ausschied.

In den Stellungnahmen von Zeitlers Anwälten wird immer wieder ein Satz zitiert, den Reister zum Ring-Geschäftsführer gesagt haben soll: „Jochen, du bist doch gern auf dem Ring. Sollen wir es drauf ankommen lassen?“ Mit dem Zitat sei, so heißt es in den Anwaltsschreiben, der Ring-Geschäftsführer zum OB gekommen. Sowohl der Geschäftsführer als auch der OB hätten dies als Drohung für eine Kündigung aufgefasst.

Zeitler verletzt mit Aussage die Persönlichkeitsrecht von Thomas Reister

Und der OB trug das dann offensichtlich weiter nach oben zu einem von Reisters Gesellschaftern. Genau da sieht dessen Anwalt Rolf Diekmann aus Stuttgart eben die Persönlichkeitsrechte verletzt. Denn sein Klient habe weder besagten Satz gesagt noch mit Kündigung gedroht. Im Geschäftsbetrieb sei so ein Vorwurf, wenn er unbegründet erhoben werde, geschäftsschädigend.

Richter Schmidt, sein Kollege Dr. Brauneisen und Richterin Dr. Held machten auf ihre rechtliche Beurteilung aufmerksam. Es handle sich womöglich um eine Abstraktion, weil der „Jochen-Satz“ auf eine Kündigungsdrohung habe schließen lassen. Zeitlers Anwalt Becker forderte, sein Gegenüber müsse beweisen, dass der OB überhaupt gesagt habe, Reister habe mit Kündigung gedroht. Dazu habe man den Mitgesellschafter als Zeugen geladen, entgegnete Reisters Anwalt Diekmann. Den „Jochen-Satz“ bezeichnete er als „weitere Lüge“ im Schriftsatz.

Die Kammer schlug dann vor, der OB solle eine Ehrenerklärung abgeben, dann sei die Sache vom Tisch, eine Schadensersatzklage sähen die Richter als nicht sehr erfolgversprechend an. Nach drei Versuchen der Kammer, diese Erklärung zu formulieren, ging es in eine Unterbrechung. Dann präsentierten Reister und sein Anwalt Diekmann besagte Formulierung für die Verständigung. OB Zeitler und seine beiden Anwälte willigten ein.

Nach dem Verfahren fragten wir den OB noch, ob er etwas zur Verständigung sagen wolle: „Eigentlich ist doch alles gesagt. Ich wollte die Sache jetzt einfach vom Tisch haben, damit wir uns mit der Zukunft des Rings beschäftigen können“, erklärte Marcus Zeitler gegenüber dieser Zeitung.

Chefredaktion Jürgen Gruler ist Chefredakteur der Schwetzinger Zeitung.

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