Ketsch. Gute Nachrichten für die rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für die betreuten Senioren und deren Angehörige beim Ketscher Pflegedienst „Sonnenschein“: Zum 1. September übernimmt ein neuer Inhaber den kompletten Betrieb und führt die Geschäfte nahezu unverändert fort. Das bestätigte Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Olaf Spiekermann auf Nachfrage unserer Zeitung.
„Ich freue mich ganz besonders, dass alle Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die Mitarbeiter haben in den vergangenen Monaten – trotz der für sie naturgemäß nicht leichten Situation – mit vollem Einsatz weitergearbeitet und mit uns gemeinsam an einem Strang gezogen“, sagte Spiekermann dieser Zeitung.
Sicherheit und gewohnte Abläufe für die Senioren des Ketscher Pflegedienstes
Das sei insbesondere für die betreuten Senioren sehr wichtig gewesen, die jetzt die Sicherheit hätten, dass ihre gewohnten Abläufe beibehalten werden können. In der teilstationären Pflege waren bei dem Ketscher Unternehmen zuletzt rund 50 Patienten in Betreuung, im mobilen Pflegebereich etwa 230. Der neue Betreiber plane aktuell, das Angebot künftig noch auszuweiten.
Weitere Einzelheiten zur Person und zu den Plänen könne er aber erst in den kommenden Wochen verkünden, wenn letzte Details geklärt seien, sagte Olaf Spiekermann. Bis zur vertragsgemäßen Übergabe habe er noch selbst das alleinige Verfügungs- und Verwaltungsrecht über das Unternehmen. Der Anwalt der Mannheimer Kanzlei Brinkmann & Partner war Ende vergangenen Jahres vom Amtsgericht der Quadratestadt zum Insolvenzverwalter der „Pflegedienst und Tagespflege Sonnenschein GmbH“ bestellt worden. Seitdem und noch bis Ende August führt er deshalb die Geschäfte des Unternehmens, das seinen Sitz seit einigen Jahren in der Schwetzinger Straße hat.
Die damalige Unternehmensgründerin und ehemalige Betreiberin war im Mai dieses Jahres vom Mannheimer Landgericht wegen Abrechnungsbetrugs zulasten gesetzlicher Krankenkassen zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ihre Tochter erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe.
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