Oftersheim. Insbesondere für Oftersheimer – oder auch Schwetzinger – Pendler zu SAP in Walldorf ist die B 291 eine essenziell wichtige Verkehrsader. Naturgemäß hoch ist das Verkehrsaufkommen auf der gerade einmal 13 Kilometer langen Bundesstraße, ganz besonders zu Stoßzeiten des Berufsverkehrs.
Möglichkeiten vom Oftersheimer Gemeindegebiet auf die B 291 aufzufahren, gibt es mehrere: von der Lessingstraße aus, vom Kreisverkehr am Rettungszentrum sowie an mehreren Stellen aus der Hardtwaldsiedlung, vom Schützenhaus kommend sowie vom Gewerbepark Hardtwald aus. Insbesondere die erstgenannte dieser Auffahrten sorgt bei manchen Bürgern für Unmut.
So haben diese Zeitung Beschwerden erreicht, nach denen es häufig großen Rückstau in der Lessingstraße gebe, weil es bei hohem Verkehrsaufkommen nur sehr schwierig beziehungsweise unregelmäßig möglich sei, auf die Bundesstraße zu gelangen. Gründe dafür sind aus Sicht der Bürger einerseits die Zahl der Fahrzeuge auf der B 291 und andererseits deren Geschwindigkeit.
Grundsätzlich gilt dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Kilometern pro Stunde – woran sich jedoch nicht alle Verkehrsteilnehmer halten würden, was zusätzlich zum Rückstau in Richtung Kreisverkehr in der Lessingstraße auch für brenzlige Situationen sorgen könne. Allerdings: Die Antworten auf Anfragen dieser Zeitung bei mehreren betroffenen Stellen sprechen dafür, dass sich in absehbarer Zeit nichts am Istzustand der Bundesstraße ändern wird.
Unterschiedliche Zuständigkeiten bei B 291
Schwierig in solchen Fällen ist die Zuständigkeit für den Sachverhalt. Selbst wenn man die Gemeinde außen vor lässt, die zumindest für den Bereich der Lessingstraße die Verantwortung trägt, sind unterschiedliche Behörden beteiligt, wenn es um Bundesstraßen geht. So teilt das Regierungspräsidium (RPK) auf Anfrage mit: „Für verkehrsrechtliche Dinge wie die Beschilderung und Geschwindigkeitsbegrenzung sowie für die Unterhaltung ist die Untere Verkehrsbehörde zuständig.“
Die ist aber nicht im RPK, sondern beim Landratsamt des Kreises angesiedelt. Denn das Regierungspräsidium betreffen Dinge wie „die Erneuerung von Fahrbahnbelägen sowie die erforderlichen Sanierungen an Brückenbauwerken und Stützmauern.“
Verkehrsaufkommen auf B 291 liegt im Durchschnitt
Was das Verkehrsaufkommen angeht, erläutert eine Sprecherin des Landratsamtes, dass es zwei Zählstellen der der Straßenverkehrszentrale (SVZ) Baden-Württemberg an der B 291 gebe: eine auf Höhe der „alla hopp!“-Anlage Schwetzingen und eine am Speyerer Weg, also einige Kilometer südöstlich von Oftersheim. Für die erste Zählstelle liege das durchschnittliche Verkehrsaufkommen auf der B 291 pro Tag derzeit bei immerhin 12 929 Kraftfahrzeugen. „Dieser Wert liegt in einem für Bundesstraßen in Baden-Württemberg üblichen Bereich“, so die Sprecherin. Am anderen Messpunkt seien es 7016 Kraftfahrzeuge. Fazit: Zumindest ungewöhnlich hoch ist das Verkehrsaufkommen rein statistisch gesehen nicht.
Etwas an der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung zu ändern, sei zudem sehr kompliziert. „Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind nicht in die freie Disposition der Straßenverkehrsbehörde gestellt. Die Regelgeschwindigkeit beträgt nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) außerorts 100 Kilometer pro Stunde. Geschwindigkeitsbeschränkungen können nur nach den Maßgaben der StVO angeordnet werden“, heißt es dazu aus dem Landratsamt.
Die Sprecherin fügt hinzu: „Beschränkungen des fließenden Verkehrs aus Sicherheitsgründen sind nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht, die das ständige Maß an Gefahren im Straßenverkehr erheblich übersteigt. Die Geschwindigkeit ist hier bereits auf 70 Kilometer pro Stundebeschränkt. Für eine weitere Verringerung liegen keine Anhaltspunkte vor.“ Regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen gebe es auf der B 291 indes – „mit höchster Präsenz“, wie die Sprecherin des Landratsamts betont.
Unmut im Oftersheimer Rathaus bekannt
Einen Anlass, etwas an der Zufahrtssituation zur Bundesstraße von der Lessingstraße aus zu ändern, sieht man im Landratsamt aktuell nicht. Es lägen keine Anhaltspunkte vor, die die Notwendigkeit einer Prüfung indizieren. „Verkehrsrechtliche Maßnahmen müssen zwingend erforderlich sein“, erläutert die Sprecherin. Diese würden vor der Umsetzung stets in einem Fachgremium beraten, dem Vertretungen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Kommune, des Straßenbaulastträgers und der Polizei angehören.
Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Mannheim gibt auf Anfrage dieser Zeitung an, dass es im Jahr 2023 mehr Unfälle im Bereich gegeben habe, in dem die B 291 am Gemeindegebiet von Oftersheim vorbeiläuft. Sie fügt allerdings auch hinzu, dass sich die Zahl nach wie vor im einstelligen Bereich bewege. Genaue Unfallzahlen gebe das Präsidium erst nach Veröffentlichung der polizeilichen Kriminalstatistik heraus.
Oftersheims Bürgermeister Pascal Seidel ist der Unmut mancher Oftersheimer in Sachen Auffahrt bekannt, wie er im Gespräch mit dieser Zeitung bestätigt. „Allerdings sehe ich da nicht das große Problem“, führt er weiter aus. „Natürlich staut es sich da mal, aber das passiert meiner persönlichen Erfahrung nach nur morgens und nachmittags zu den Stoßzeiten wie an anderen Stellen auch.“
Außerdem sei das Ganze weniger drastisch gewesen, als Corona-bedingt viele Menschen – insbesondere SAP-Angestellte – von zu Hause arbeiteten. „Deshalb denke ich, dass das einfach normaler Berufsverkehr ist.“ Aus seiner Erfahrung als Schwetzinger Ordnungsamtsleiter sei ihm außerdem bewusst, dass Veränderungen der Verkehrsgegebenheiten meist nur an Unfallschwerpunkten möglich seien – und ein solcher sei hier nicht vorhanden.
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