Plankstadt. Die Friedhofsordnung von Plankstadt stammt noch von 2009 und ist 2014 nur einmal geändert worden. Aufgrund der Neuanlage des Urnenhains sowie der geänderten Vorgaben aus der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg gibt es nun eine Neufassung, die bereits im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorberaten worden war. Der Gemeinderat musste in seiner jüngsten Sitzung noch einen Beschluss fassen.
Hauptamtsleiter Patrick Wiedemann erläuterte dem Gremium die wesentlichen Änderungen. Freitags ab 13 Uhr, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen erfolgen grundsätzlich keine Bestattungen oder Trauerfeiern. Die Nutzungszeit in Wahlgräbern wird von bislang 30 auf künftig 25 Jahre verkürzt. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist künftig frühestens ein Jahr vor Ablauf des Nutzungsrechts möglich. Die Zuerkennung eines Ehrengrabes erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. Die Pflege erfolgt durch die Gemeinde. Ehrengräber dürfen von den gestalterischen Vorgaben der Friedhofsordnung abweichen.
Die Gemeinde weist auf dem Friedhof gärtnergepflegte Grabfelder aus. Die Gestaltung, Pflege und Unterhaltung obliegen dem jeweiligen Vertragspartner der Gemeinde. Der Urnenhain ist eine biotopnahe, artendiversifizierte Fläche mit vorgesehenen Urnenerdgrabplätzen. Das Betreten der Fläche ist nur zur Bestattung gestattet, die Fläche wird entsprechend der ökologischen Vorgaben gemäht.
Kompostierbarer Grabschmuck für den Plankstadter Friedhof gewünscht
Die fachgerechte Pflege und Unterhaltung liegen in der Verantwortung der Gemeinde. Bei der Gestaltung und Ausstattung der Grabstätten wird gewünscht, „dass Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen eingebracht werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfung ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind“. Trauergebinde und Kränze sollten künftig vollständig aus kompostierfähigen Materialien hergestellt werden. Es gelten allgemein anerkannte Regeln des Handwerks, insbesondere die Richtlinien für die Erstellung und Prüfung von Grabdenkmälern und Einfassungen für Grabstätten des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks. Stehende Steingrabmale dürfen in ihrer Höhe bestimmte Mindeststärken nicht unterschreiten, sonst ist die Standsicherheit und Befestigung des Grabmals grundsätzlich durch eine statische Berechnung nachzuweisen. Künftig stellt neben dem gewerbsmäßigen Fotografieren auch das Filmen auf dem Friedhof eine Ordnungswidrigkeit dar. Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. Die Begrifflichkeit „Leichen“ wird in die zwischenzeitlich gebräuchliche Bezeichnung „Verstorbene“ geändert. Gemeinderätin Kerstin Engelhardt (SPD) schlug vor, den Begriff „Blindenhunde“ in den heute gebräuchlichen Begriff „Assistenzhunde“ zu ändern. Das Gremium war einstimmig dafür.
Nach dem Beschluss der Neufassung der Friedhofsordnung erläuterte die stellvertretende Kämmereileiterin Katja Wangler die Neukalkulation der Friedhofsgebühren. Die Gebühren für Leistungen im Friedhofswesen waren letztmals 2010 angepasst worden. Mit der damals zugrunde gelegten Kalkulation war ein Kostendeckungsgrad von rund 66 Prozent angestrebt worden. Das konnte in den vergangenen Jahren nicht mehr erreicht werden. Auch die Einführung einer neuen Bestattungsmöglichkeit im Urnenhain erforderte jetzt eine Neukalkulation der Gebührensätze. Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen sein, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden, erläuterte Katja Wangler das komplizierte Verfahren. Hierzu zählen auch die Abschreibungen sowie die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals.
Gebühren auf dem Friedhof in Plankstadt in moderatem Rahmen
Die drei Gebührenbereiche betreffen die Verleihung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten, die Durchführung der Bestattung und die Nutzung der Trauerhalle sowie Kühlzelle. Leistungsfremde Kosten sind nicht gebührenfähig und müssen unberücksichtigt bleiben. Für die Fläche, auf der sich der Urnenhain befindet, wurde aus dem Unterhaltungsaufwand ein Kostenabzug entsprechend des Flächenverhältnisses vorgenommen, da durch die Anlage dieser Fläche nicht nur eine neue Bestattungsform geschaffen wurde, sondern sie gleichzeitig als eine Ausgleichsmaßnahme dient.
Ulrike Breitenbücher (PlaLi) gab die Zustimmung ihrer Fraktion. Es habe seit Jahren keine Änderung gegeben. Isabel Heider (CDU) sah eine „moderate Erhöhung“. Im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden liege man im Mittelmaß. Für Thomas Burger (GLP) war die neue Gebührensatzung „vernünftig kalkuliert“. Kostensteigerungen machten vor keinem Bereich Halt, meinte Kerstin Engelhardt (SPD). Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Neukalkulation der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen.
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