Gemeinderat

Festpreise für Grundstücke "Kantstraße-Nord" in Plankstadt

Für den Kauf von Grundstücken im Neubaugebiet „Kantstraße Nord“ gelten neue Regelungen. Weil aber die Nachfrage gesunken ist, will die Gemeinde Plankstadt nun die Flächen zu einem Festpreis anbieten.

Von 
Linda Saxena
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Das Neubaugebiet „Kantstraße Nord“ in Plankstadt aus der Vogelperspektive – so sah das Gebiet noch vor zwei Jahren aus. Heute stehen immer noch Grundstücke zum Verkauf. © Lenhardt

Plankstadt. Im Neubaugebiet „Kantstraße Nord“ in Plankstadt gibt es noch Grundstücke, die zum Verkauf stehen. Von insgesamt 64 können noch 29 Flächen erworben werden (Stand Februar 2024). Wer ein solches Grundstück kaufen möchte, muss sich auf eine Änderung einstellen. Bislang wurde der Baugrund mittels Bieterverfahren veräußert. Weil aber die Nachfrage gesunken ist, will die Gemeinde Plankstadt nun die Flächen zu einem Festpreis anbieten.

Mittlerweile sei das dritte Bieterverfahren abgeschlossen. Zuerst hatte es noch eine „sehr hohe Nachfrage“ und „dementsprechend hohe Gebote“ gegeben, schreibt die Verwaltung in der Beschlussvorlage, die dem Gemeinderat in der Februar-Sitzung vorliegt. Als Gründe dafür führt die Gemeinde steigende Zinsen, wegfallende Förderungen und hohe Baukosten durch die Inflation an. All das habe zu „einer reduzierten Nachfrage“ geführt.

Preis richtet sich nach Lage

Was aber kosten die Grundstücke nun? Ein Blick in die Beschlussvorlage verrät: Für die Einzelhausgrundstücke in Feldrandlage wird ein Festpreis von 989 Euro pro Quadratmeter Fläche festgesetzt. Die Grundstücke, für die eine Doppelhaushälfte vorgesehen ist, kosten im mittleren und südlichen Bereich des Neubaugebiets 909 Euro pro Quadratmeter.

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Doch warum wird auf das Bieterverfahren verzichtet? „Es hat sich gezeigt, dass durch die Möglichkeit auf bis zu fünf Grundstücke zu bieten, sich das Verfahren in die Länge zieht“, begründet die Gemeindeverwaltung die Entscheidung. Zudem hätten viele Bieter nach Zusage vor dem Notartermin die Bewerbung zurückgezogen.

Der Grundstückskaufvertrag sei erst mit der notariellen Beurkundung bindend. „Auch die Ungewissheit der Bieter, welches Gebot man wählen sollte und angemessen ist, hält vermutlich viele Interessenten von einer Gebotsabgabe ab“, so die Verwaltung. Es gebe aber auch Gründe, warum ein schnelles Verfahren im Interesse des Käufers sei: Der Zinsmarkt bewege sich tendenziell sinkend und es seien neue Förderprogramme vorhanden, die kurzfristig zu beantragen sind.

Losverfahren entscheidet

Wie können die Grundstücke nun gekauft werden? Das ist laut Gemeinde Plankstadt über die Homepage www.plankstadt.de möglich. Dort könne eine Bewerbung abgegeben werden. „Direkt nach Eingang der Bewerbung würde auch der Notartermin vereinbart werden.“ Sollte der Fall eintreten, dass es mehrere Interessenten für ein Grundstück gibt, entscheide das Los.

Dieser Vorgehensweise haben im Vorfeld der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen zugestimmt. Auch in der Gemeinderatssitzung gibt es eine mehrheitliche Zustimmung. Trotzdem werden in der Gemeinderatssitzung Einwände aus der Bürgerschaft geäußert: Die Preisstaffelung sei aus der Luft gegriffen, kleinere Reihenhausgrundstücke würden verscherbelt werden.

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Diesen Vorwurf weist Bürgermeister Nils Drescher zurück. Die Baukonjunktur sei nun einmal nicht dieselbe wie vor zwei Jahren, weshalb es diesen Schritt erfordere. Außerdem seien die Preise in Anlehnung an die Bodenrichtwerte zustande gekommen, so der Rathauschef. „Wir verschleudern die Grundstücke nicht.“

"Wir haben esuns nicht leicht gemacht"

Im Gremium steht man zu der Entscheidung, auf ein Bieterverfahren gesetzt zu haben. „In dem Verfahren konnten wir uns nicht vor Bewerbern retten“, sagt Gerhard Waldecker von der Plankstadter Liste. Er hält die Modifizierung für „gerechtfertigt“. Auch Jutta Schuster, Fraktionssprecherin der CDU im Gemeinderat, erklärt die Wahl des Bieterverfahrens: „Wir haben es uns damals nicht leicht gemacht und immer wieder abgewägt. Doch die Konjunktur und die hohen Baukosten haben sich in den vergangenen Jahren geändert.“ Viviane Reize von der Grünen Liste Plankstadt bekundete auch ihre Zustimmung. „Wir wollen flexibel bleiben.“ Einzig die SPD-Fraktion will nicht vom Bieterverfahren abrücken. „Wir bleiben unserer Linie treu und lehnen diesen Vorschlag ab.“ Mit drei Gegenstimmen wurde der Vorschlag mehrheitlich beschlossen.

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Bereits in der Vergangenheit hat es Kritik an der Gemeinde Plankstadt und dem Verfahren gegeben. Im zweiten Bieterverfahren lag der Mindestpreis bei 900 Euro pro Quadratmeter Bauland. Der Vorwurf damals: Die Preise könne kein Normalverdiener bezahlen oder auch, dass sich die Gemeinde bereichern wolle – zumal ja im Bieterverfahren das höchste Gebot gilt, der schlussendliche Preis im Grunde also auch weit über dem Mindestpreis liegen könnte. Bürgermeister Nils Drescher erklärte, dass ein überkommunaler Gutachterausschuss den Preis unter anderem anhand von vorherigen Verkaufspreisen im selben Gebiet festgelegt habe.

Der durchschnittliche Kaufpreis für die ersten Grundstücke habe im ersten Bieterverfahren bei 1150 Euro pro Quadratmeter gelegen. Laut der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist es einer Kommune nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, Vermögen – also beispielsweise Grundstücke – unter Wert zu verkaufen. Deshalb hatte der Gemeinderat im September den Mindestpreis für das zweite Verfahren im Vergleich zum ersten erhöht.

Redaktion Linda Saxena ist Print- und Online-Redakteurin in der Lokalredaktion der Schwetzinger Zeitung/Hockenheimer Tageszeitung und zuständig für Plankstadt und Eppelheim.

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