Schwetzingen. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bestimmt, dass die Amtszeit des Gemeinderats mit Ablauf des Tages endet, an dem Kommunalwahlen stattfinden. Bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gremiums, in Schwetzingen findet die konstituierende Sitzung am Mittwoch, 10. Juli, um 18 Uhr statt, führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte weiter. So war es auch bei der letzten Sitzung in alter Besetzung am Mittwochabend.
Es gebe „nur einfach gelagerte“ Themen, erklärte Oberbürgermeister Dr. René Pöltl. Wesentliche Entscheidungen blieben dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten. Das Gremium nahm Kenntnis von den Ergebnissen der Einstiegsberatung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Dr. Wulf Westermann vom Institut für Fortbildung und Projektmanagement (ifpro) aus Freiburg berichtete von der Arbeit im Workshop, der im März mit 23 Teilnehmern stattgefunden hatte.
Klimawandelanpassung: Maßnahmen zur Reduktion von Hitzeinseln
Beteiligt waren unter anderem Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Feuerwehr, Stadtgärtnerei und Vereine, Volkshochschule, Stadtmarketing und Gesundheitsamt. Die Erstberatung wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert.
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„Die Klimafolgen sind auch in Schwetzingen angekommen“, meinte Westermann und erläuterte die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen, die sich mit Planung, Umwelt, Stadtgrün, Gesundheit und Bevölkerungsschutz befasst hatten.
Verpflichtungen durch das neue Bundesklimaanpassungsgesetz
Bei der Klimawandelanpassung gehe es darum, auf die steigenden Temperaturen zu reagieren und sich auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Gestalterische Maßnahmen wie Begrünung und Verschattung zur Reduktion von städtischen Hitzeinseln, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Extremwetterereignissen oder Maßnahmen zum gezielten Schutz von Bevölkerungsgruppen, die besonders unter den zunehmenden Hitzebelastungen leiden, könnten helfen.
Ziel der Einstiegberatung sei es, spezifische Handlungsbedarfe zu identifizieren sowie weitere Schritte zu definieren, so der Geschäftsführer. Zunächst waren Themen sowie mögliche Maßnahmen, Strategien und Bedarfe gesammelt worden.
Bundesklimaanpassungsgesetz: Verpflichtungen für Schwetzingen
Daraus waren die Entsiegelung privater und öffentlicher Flächen, die Öffentlichkeitsarbeit und die Sensibilisierung für das Thema Hitze, die Erstellung einer Stadtklimaanalyse, die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Arbeitskreisen, die Sicherung von Finanzmitteln beziehungsweise Akquise von Fördermitteln sowie Begrünungsmaßnahmen als relevante Themen priorisiert worden. Einige Aufgaben könnten in laufende Prozesse und Projekte integriert werden, schlug Westermann vor.
Die Entwicklung eines Anpassungskonzepts könnte für Schwetzingen ohnehin verpflichtend werden, denn seit 1. Juli ist das neue Bundesklimaanpassungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Träger öffentlicher Aufgaben, Klimaanpassung bei Planungen und Entscheidungen integriert und fachübergreifend zu berücksichtigen und lokale Konzepte zu erarbeiten.
Bürger an der Konzeption zur Umsetzung beteiligen
OB Pöltl bat um den Auftrag an die Verwaltung, die als besonders dringlich bewerteten Maßnahmen weiter auszuarbeiten und umzusetzen. In den kommenden Monaten sollen Fördermittel für die Erstellung einer Stadtklimaanalyse akquiriert werden. Die Bürger sollen an der Konzeption und insbesondere an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt werden. Aufbauend auf die Ergebnisse kann dann ein Hitzeaktionsplan oder ein Klimaanpassungskonzept für die Schwetzingen entwickelt werden. Der Gemeinderat war einstimmig dafür.
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