Schwetzingen. „Gesetzliche Richtlinien werden einfach nicht eingehalten.“ Das behauptet zumindest die Gemeinderätin und Sprecherin des Ortsverbands Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Susanne Hierschbiel. Sie bezieht sich bei ihrem Vorwurf auf den Baumschutz an der Baustelle beim Postareal gegenüber der Bahnhofsanlage in Schwetzingen.
Weiter erklärt Hierschbiel: „Es gibt klare gesetzliche Vorschriften für den Baumschutz bei Baumaßnahmen. Diese werden in Schwetzingen regelmäßig missachtet.“
Begründen kann die Kommunalpolitikerin, die ihre Bedenken dieser Zeitung mitteilte, ihren Vorwurf mit selbst aufgenommenen Bildern, die ihrer Auffassung nach einen zu geringen Abstand von Baumaterial zu den Bäumen belegen. Weiter würde der gesetzlich vorgeschriebene Stammschutz fehlen. Den Zustand habe sie nach eigenen Angaben bereits mehrfach bei der Stadt angemahnt.
Gesetzliche Regelung für Schutz von Bäumen auf Baustellen in Schwetzingen einhalten
Ein großer Stadtbaum sei ein wertvolles Gut der Stadtgemeinschaft und werde zu wenig von der Stadt geschützt, wie die Grünen-Sprecherin findet. „Gerade in Zeiten extremer Trockenheit, sollte der Erhalt gerade von alten Bäumen höchste Priorität haben. Der Schutz alter Bäume ist Schutz des Stadtklimas, Zeichen von nachhaltigen Klimaschutzmaßnahmen und schont unseren städtischen Haushalt mehr als ständig vertrocknete Jungbäume nachzupflanzen“, begründet die Gemeinderätin ihre Beschwerde.
Der Schutz von Bäumen auf Baustellen ist gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich solle demnach das gesamte Wurzelwerk von einem Zaun umgeben werden. Dies soll gewährleistet werden, indem der Radius der Baumkrone um anderthalb Meter vergrößert abgesperrt wird. Eine solche Absperrung ist allerdings in vielen Fällen, so auch in Schwetzingen, praktisch unmöglich. Um den Baum trotzdem nicht zu beschädigen, ist der Stamm mit einer stabilen und innen abgepolsterten Umwandelung zu schützen. Wurzeln, die vom Stammschutz nicht erfasst werden, sind gesondert zu schützen. Im Baumkronenbereich müssen Arbeitsgeräte derart gewählt sein, dass diese keine Äste verletzen. Ansonsten sollte die Krone gepolstert hochgebunden werden.
Stadt Schwetzingen erkennt in Sachen Baumschutz keine signifikanten Verstöße
„Als Stadt kennen wir keinen Vorwurf einer Missachtung in der Sorgfalt bei der Überwachung von Baustellen“, so eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage dieser Redaktion. Zwar seien im Winter 2022 und in den letzten Tagen Hinweise im Zuge von Baumaßnahmen in der Carl-Theodor-Straße und Bahnhofsanlage eingegangen, man habe aber umgehend die Bauherren zur Einhaltung der Abstände und Schutze der dortigen beiden Stadtbäume, um die es auch im Hinweis von Dr. Susanne Hierschbiel geht, aufgefordert.
Weiter hätte man auch ein schnelles Handeln der Bauleiter, die für die Einhaltung zuständig sind, gegenüber den Bauunternehmern feststellen können, so die Stadt, die weiter betont, dass sie jeden Baum schütze, daher habe man auch, als man zuletzt einen Astbruch bei der betroffenen Säuleneiche bei der Postbaustelle festgestellt hatte, diese sofort nachgeschnitten.
Mit Stand Donnerstagnachmittag sei an dieser Stelle noch festgehalten, dass an den einen Baum weiter ein Stammschutz fehlt und das Gerüst auch noch in die Krone ragt. Doch den Bäumen gehe es nach wie vor gut. Eine signifikante Verletzung oder sogar Zerstörung eines Baumes könne man aber nicht feststellen, so die Stadtverwaltung, die jedoch auch klar betont: „Sollte die Stadt Schwetzingen feststellen, dass durch die Baustelle ein Baum irreparabel geschädigt oder zerstört wurde, wäre dieser durch den Verursacher – und diesem Falle durch den Verantwortlichen der Baustelle – zu ersetzen.“
Bei einem solchen Schaden entstehe ein Betrag in Höhe von mehreren Tausend Euro, da nicht nur ein neuer Baum zu ersetzen wäre, sondern auch das Baumquartier mit umfassenden Erdarbeiten wieder hergestellt werden müsste.
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