Bauvorhaben

Fraktionen in Brühl bleiben gegenüber dem umstrittenen Bauvorhaben beim Nein

Bei der Sitzung des technischen Ausschusses erhält die Bauplanung in der Schwetzinger Straße auch im dritten Anlauf nicht das Einvernehmen. Damit befindet sich der Ball im Spielfeld der Baurechtsbehörde.

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Dort, wo in der Karpfengasse zurzeit noch das alte Werkstattgebäude des Anwesens steht, sollen zwei Einfamilienhäuser entstehen, die Dachfläche dahinter zeigt das Haus, in dem sich aktuell der Laden Richtung Schwetzinger Straße befindet – dort soll das dritte, das größere Wohnhaus gebaut werden. © strauch

Schwetzingen. Sie finden nicht zusammen, die Mehrheit der Gemeinderatsfraktionen einerseits, die Verwaltungen von Kommune und Kreis sowie die Bauherren andererseits. Auch im dritten Anlauf sprach sich der Ratsausschuss für Technik und Umwelt gegen das kommunale Einvernehmen für das Wohnbauprojekt zwischen Schwetzinger Straße und Karpfengasse aus.

Es geht um den unveränderten Bauantrag zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen anstelle der bestehenden Gebäude dort, in denen sich derzeit noch eine Glasboutique mit Blumengeschäft befinden. Bereits zweimal hatten die Ratsmitglieder die Gebäudeanordnung weit mehrheitlich als zu komplex angesehen und das gemeindliche Einvernehmen dazu nicht erteilt.

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Eine Entscheidung, die von der Baurechtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises als nicht rechtskonform angesehen wird. Deshalb hatte die Behörde bereits im Vorfeld angekündigt, im Fall einer dritten Absage den Beschluss der Ratsmitglieder zu ersetzen, um den Weg für die Baugenehmigung freizumachen.

Brühls Bürgermeister Göck empfiehlt Zustimmung zum Bauvorhaben

Bürgermeister Dr. Ralf Göck stellte schon bei der Einführung des Themas in der jüngsten Ratssitzung fest, dass es „insgesamt ein schwieriger Fall“ sei. Trotz der zweimaligen Ablehnung durch die überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder, könne die Gemeindeverwaltung „rein rechtlich gesehen“ nur feststellen, dass sie das Projekt in die bestehende Bebauung einfüge. Und genau das sei das Kriterium, um das es beim kommunalen Einvernehmen gehe. „Deshalb sehe ich keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen“, so Göck, zumal die Baurechtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises, das in Brühl für das Erteilen oder Versagen einer Baugenehmigung zuständig ist, bereits darauf hingewiesen habe, den Beschluss des Rates notfalls zu ersetzen. Er empfahl deshalb, wie auch das Landratsamt, das Einvernehmen zu erteilen.

Einzig Wolfram Gothe (CDU) stieß in dasselbe Horn. Er sei von Anfang an dafür gewesen, das Einvernehmen zu erteilen. „Wenn den potenziellen Käufern dieser Komplex zu massiv ist, brauchen sie es ja nicht zu kaufen“, meinte er. Es sei deshalb müßig, dagegen abzustimmen, vor allem, weil die Entscheidung - und zwar angekündigt für die Bauplanung - letztlich in Heidelberg gefällt werde.

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Klaus Pietsch (FW) bedauerte, dass die vielen Argumente der Ratsmitglieder nicht dazu geführt hätten, dass sich etwas verändert. „Wir bleiben bei unseren bekannten Argumenten und sehen keine Veranlassung, unsere Meinung zu ändern“, stellte er fest. Hans Zelt (SPD) fügte hinzu, dass man zur Kenntnis genommen habe, wie die Einschätzung des Landratsamtes sei. Doch würde das nichts an der Bewertung der Fraktion ändern.

Bushaltestelle gerät in den Fokus

Mit Interesse habe Zelt die Aussage der Baurechtsbehörde zur Kenntnis genommen, dass die bestehende Bushaltestelle nicht für die Garagenzufahrt verschoben werden müsse. Er kündigte bereits jetzt an, dass man dann auch keine Veranlassung für eventuell später gewollte Kompromisse sehe, wenn der Bauherr in diesem Verfahren „mit der Brechstange eine Entscheidung fordere“.

Zwar lehne auch die GLB das Vorhaben weiter ab, erklärte Peter Frank, doch zeigte er sich pragmatischer. Denn sollte eine Bushaltestellenverlegung notwendig werden, könne das nur dann geschehen, wenn das komplett vom Bauträger bezahlt wird - „das wäre dann so etwas wie ein kleiner Kompromiss.“

Bürgermeister Göck nahm den Gedanken auf, er sei zwar nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens, es wäre aber eine gute Idee, es zu verknüpfen. Zugleich machte er noch einmal deutlich, dass der Gemeinderat sich darüber im Klaren sein müsse, dass der nächste Schritt nach einer möglichen Ablehnung des Vorhabens bedeute, dass man klagen müsse. „Aber nur, wenn man das denn überhaupt will“, laute ein Zwischenruf von Dr. Peter Pott (GLB).

Schließlich fiel das Votum eindeutig aus: Für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens stimmten nur Göck und Gothe, die überwiegende Mehrheit des Ausschusses lehnte das ab. Nun ist der Ball im Spielfeld der Baurechtsbehörde.

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