Brühl. Es ist ein Thema, das in der Vergangenheit bereits hitzig diskutiert wurde: der geplante Funkmast auf dem Flurstück an der Ecke Löns-/Gartenstraße beim Sportplatz in Rohrhof. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand der Antrag auf Baugenehmigung des 41 Meter hohen Betonmastes mit einem Antrag der Deutschen Telekom, auf dem geplanten Mast ebenfalls eine Mobilfunksendeanlage installieren zu dürfen, auf der Tagesordnung. Der Mast soll als Funksende und -empfangsanlage für das Vodafone-Mobilfunknetz sowie Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber genutzt werden. Der Gemeinderat lehnte den Antrag bei einer Gegenstimme von Bürgermeister Dr. Ralf Göck ab. Hintergrund war eine angestrebte Kompromisslösung, die die Räte nun ausgearbeitet vorgelegt bekommen möchten.
Der Bauantrag war bereits Mitte August eingegangen, Einwohner reichten dazu 15 Einwendungen ein. Inhaltlich monierten diese laut Sitzungsvorlage unter anderem die drohende Unbewohnbarkeit beziehungsweise Unverkäuflichkeit des eigenen Grundstücks, eine rechtliche Unzulässigkeit wegen Entgegenstehens öffentlicher Belange, die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes, gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie fehlende Transparenz des Verfahrens. Zudem wurden zwei alternative Standorte vorgeschlagen: Mühlweg/Eisenbahnweg und Rohrhofer Straße/Frankfurter Straße. Viele der Anwohner, die Einwendungen eingereicht hatten, kamen am Montag zur Sitzung, brachten ihre Meinung durch Applaus, Zwischenrufe oder Empörung zum Ausdruck und meldeten sich anschließend bei den Fragen und Anregungen der Bürger zu Wort.
Sicherheitsabstände beachtet: Mobilfunkmast im Brühler Außenbereich geplant
Bürgermeister Dr. Ralf Göck erklärte, dass alle Sicherheitsabstände eingehalten werden und eine unzumutbare Strahlenbelastung nicht zu erwarten sei. Das Baugrundstück befinde sich überdies nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern nach Auffassung der unteren Baurechtsbehörde im Außenbereich. Dort sei nach Baugesetzbuch ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient.
Diesbezüglich sei dem Bauherrn nun von der unteren Baurechtsbehörde des Kreises mitgeteilt worden, dass durch den Mast ein Eingriff ins Landschaftsbild erfolgt, der nicht kompensiert werden kann. Solche dem Grunde nach unzulässigen Eingriffe können bei einer Abwägungsentscheidung dennoch zugelassen werden, wenn die Naturschutzbelange den anderen Belangen im Range nicht vorgehen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Der Bauherr muss eine Standortbegründung vorlegen und prüfen, inwieweit eine Mitnutzung bestehender Masten möglich sei. Wird der nicht kompensierbare Eingriff erlaubt, muss der Bauherr Ersatz in Form von Geld leisten. Wie hoch die Summe letztendlich wäre, ermittelt ein Fachgutachter.
Der Bauherr hat den Standort in Planungsprozessen mit Computermodellen ermittelt. Dabei werden eine flächendeckende Nutzbarkeit des Netzes, eine gleichbleibend hohe Übertragungsqualität, eine ausreichende Kapazität und gute Erreichbarkeit innerhalb von Gebäuden für alle Nutzer angestrebt.
Bauherr verpflichtet zur nachbarfreundlichen Ausführung
Weil ein Bauherr zu einer möglichst nachbarfreundlichen Bauausführung verpflichtet ist, werden im Baugenehmigungsverfahren keine Alternativen geprüft. Bürgermeister Göck wies darauf hin, dass die Bevölkerung im August über das Vorhaben informiert wurde und Einwendungen einreichen konnte. Den Bürgern sei das Vorhaben auch in Gesprächen mit der Verwaltung erläutert worden.
Michael Till (CDU) betonte, dass der Betonmast notwendig zu sein scheint, da gleich drei Mobilfunkanbieter Interesse daran an dieser Stelle bekundet hatten. Deshalb habe die Gemeinde den Pachtvertrag für das Flurstück bereits unterschrieben. „Sehr unglücklich ist dabei zunächst die Beteiligung der Öffentlichkeit und insbesondere der Anwohner des Rohrhofer Messplatzes gelaufen“, führte er aus. In ersten Veröffentlichungen sei zwar die Flurstücknummer, nicht aber deren Lage genannt worden. Einen 41 Meter hohen Betonmast auf eine der fünf Hauptsichtachsen des Rohrhofes - die Gartenstraße - zu stellen, das komme für die CDU-Fraktion nicht infrage. Sie lehne den zunächst vorgesehenen Standort ab. Sollte der Mast auf dem Flurstück ganz nach Westen - also direkt an die Böschung zu den Wiesen - verschoben werden, stimme die CDU zu.
Diesem Kompromiss schlossen sich die Freien Wähler an. Im Oktober 2022 sei der konkrete Standort auf dem Areal noch nicht klar gewesen - nun gebe es detaillierte Pläne. Den nun vorgesehenen Standort lehne die Fraktion ebenfalls ab. Sie forderte, eine Verschiebung in westliche Richtung zu prüfen.
„Die Anforderungen an die mobile Kommunikation werden in einer vollständig vernetzten Gesellschaft sehr viel umfassender sein als bisher“, zitierte Gabriele Rösch (SPD) das Bundesministerium. „Die Verwaltung hat es geprüft und kam zur Überzeugung, dass die Aufstellung laut Gesetz dort zumutbar ist. Und genau darum wird es in der Entscheidung gehen.“ Ein alternativer Standort wäre besser, aber den gebe es im Moment nicht. Bei Abwägung aller Interessen sei die SPD-Fraktion zu der Entscheidung gekommen, mit dem gemeindlich Einvernehmen einverstanden zu sein, wenn der Mast nach hinten verschoben wird. Damit sprach sich die Fraktion ebenfalls für die Kompromisslösung aus.
Grüne fordern neuen Standort für Mobilfunkmast in Rohrhof
„So wie wir die Vorlage hier vor uns haben, stimmen wir nicht zu“, sprach Dr. Peter Pott für die Grünen. Das gesamte Prozedere sei unglücklich gelaufen - jetzt wolle die Fraktion neue Planungen mit einem anderen Standort auf dem Flurstück vorgelegt bekommen. „Wir sind für einen Kompromiss zu haben, aber es muss eine deutliche Vorlage geben“, brachte der Gemeinderat die Forderungen der Fraktion auf den Punkt. Etwaige Zeitverzögerungen, die damit einhergingen, dürften die Entscheidung der Gemeinde nicht tangieren.
Klaus Pietsch (Freie Wähler), Claudia Stauffer (Freie Wähler) und Michael Till (CDU) schlossen sich in ihren Wortmeldungen der Grünen-Fraktion an und beharrten auf einem neuen Antrag mit geänderten Plänen. Der Gemeinderat beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben nicht zu erteilen. Damit ist eine endgültige Entscheidung allerdings nur verschoben und der Funkmast per se nicht vom Tisch - sehr zum Unmut einiger Sitzungsbesucher.
Versorgung in Rohrhof mit Mobilfunkmast verbessern
„Wir wurden dargestellt, als seien wir gegen einen Mobilfunkmast - das stimmt aber nicht“, betonte Frank Winkler bei den Fragen und Anregungen der Bürger. Er monierte die fehlende Bürgerbeteiligung und Transparenz. Anschuldigungen, die Göck entschieden zurückwies. Er betonte, dass es ihm darum gehe, die Mobilfunkversorgung in Rohrhof zu verbessern. Es entbrannte eine hitzige Diskussion - eine Besucherin warf dem Bürgermeister sogar vor, nicht das Interesse der Gemeinde sondern jenes der Firma Vodafone zu vertreten.
Helmut Bauer sprach für die Gegenseite: Er wohne in Rohrhof, das Netz sei katastrophal und er quasi nicht erreichbar. Entschieden sprach er sich für den Mast aus. Eine Aussage, die wiederum eine Welle von Empörung unter den anderen Sitzungsbesuchern auslöste. Einige sprachen daraufhin die „gesundheitsgefährdende Dauerstrahlung, die auf die Anwohner zukommt“ an. Klaus Triebskorn meinte, „dass Funkmasten mindestens 500 Meter von der Bebauung weit entfernt aufgestellt werden sollen“ und bemängelte ebenfalls die aus seiner Sicht späte Bürgerbeteiligung. „Die Aussage, dass Mobilfunk schädlich ist, ist falsch“, hielt der Bürgermeister dagegen. Mit Blick auf die Angaben der Bundesnetzagentur erklärte darüber hinaus Dagmar Krebaum (Grüne), dass der Mindestabstand bei weit unter 500 Meter liege. Letztendlich war sich das Gremium einig: Es soll einen neuen Mobilfunkmast in Rohrhof geben, der konkrete Standort wird allerdings erst noch ausgelotet werden müssen.
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