Landgericht

Eppelheimer „Don Babo“ in Heidelberg zu Gefängnisstrafe verurteilt

Das Urteil gegen zwei Eppelheimer unter anderem wegen Drogendelikten und räuberischer Erpressung ist gefallen – einer sieht sich jedoch bis zuletzt als Opfer.

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Volker Widdrat
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Am Landgericht Heidelberg wird gegen „Don Babo“ aus Eppelheim und einen weiteren Mann wegen des Handels mit Drogen und schwerer räuberischer Erpressung verhandelt. © dpa

Eppelheim. Im Prozess am Landgericht Heidelberg gegen zwei 30 und 49 Jahre alte Männer, denen die Staatsanwaltschaft Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung vorgeworfen hatte (wir berichteten mehrfach), wurden am Donnerstagabend die Urteile gesprochen. Der 30-jährige Eppelheimer muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die Strafkammer verfügte zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der 49 Jahre alte Grieche albanischer Abstammung muss vier Jahre in Haft. Vom Tatvorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Kokain wurde er freigesprochen.

Das Gericht folgte im Urteil gegen den 30-Jährigen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Bei dem 49-Jährigen blieb die Strafkammer weit unter dem Antrag des Anklagevertreters, der acht Jahre und zehn Monate Gefängnis verlangt hatte. Der Prozess habe Lügen, Erinnerungslücken und Unwahrheiten zu Tage gefördert, so der Staatsanwalt. Die beiden Angeklagten hätten erheblichen Druck ausgeübt auf den 24-jährigen Geschädigten. Der Drogenabhängige habe wegen eines „verrutschten Deals“ mit Marihuana über Wochen mit „erheblichen Repressalien“ zu rechnen gehabt. Der 49-Jährige, der in Eppelheim unter dem Namen „Don Babo“ bekannt war, habe eine zentrale Rolle gespielt.

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Der 30-Jährige habe sich mit glaubhaften Aussagen von Anfang an selbst belastet. Die Angaben des 49-Jährigen seien dagegen „an den Haaren herbeigezogen“ gewesen. Beim Opfer gebe es zwischen dessen Aussage in der Hauptverhandlung und der Vernehmung bei der Polizei „durchaus einige Widersprüche“. Der 24-Jährige habe aber nicht gelogen, sondern wohl „einige Dinge vermischt“. Die Beschuldigten sollen ihm unter anderem damit gedroht haben, ihm mit einer Flex den Unterarm abzutrennen. „Er hat das Drogengeschäft nur vermittelt“, sagte Nebenkläger-Vertreterin Britta Albiez über den 24-Jährigen. Die Angeklagten hätten nicht nur Druck gegen ihn ausgeübt, sondern auch Gewalt angewendet. Ihr Mandant habe sich zeitweise nicht mehr aus dem Haus getraut. Die Drohungen hätten sich auch gegen seine Großmutter gerichtet.

Prozess am Landgericht Heidelberg gegen Eppelheimer: Verteidigerin vermutet Lügen

Für Verteidigerin Andrea Combé kam eine Verurteilung ihres Mandanten aufgrund der Angaben des Nebenklägers nicht in Betracht. Dass die Angeklagten den 24-Jährigen in eine Werkstatt nach Wiesloch verschleppt haben sollen, „kann als Fantasie verortet werden“. Der Nebenkläger habe öfters „Lügengeschichten“ von sich gegeben. Es gebe auch keine objektiven Spuren, die diese „Abenteuergeschichte“ bestätigen könnten. Ihr Mandant möchte in Therapie gehen und sein altes drogenfreies Leben zurückhaben.

Es gebe drei verschiedene Versionen über den Sachverhalt, führte Verteidiger Georgios Kolivas für den 49-Jährigen aus und zweifelte die Glaubwürdigkeit des Nebenklägers an. Der Tatvorwurf, wonach bei seinem Mandanten bei der Durchsuchung einer Unterkunft in Villingen-Schwenningen Kokain gefunden worden sei, habe nicht bewiesen werden können. Die Anklage habe bei dem 49-Jährigen „das Bild eines Mafiabosses gezeichnet“, forderte der Verteidiger Freispruch.

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In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 30-Jährige für seine Fehler. Er wolle die Chance für eine Therapie. Der 49-Jährige war sich bis zum Schluss keiner Schuld bewusst: „Ich bin das Opfer.“ Der 30-Jährige sei drogensüchtig und habe ihn benutzt, „um Leute zu erpressen“, übersetzte ein Dolmetscher.

Prozess gegen Eppelheimer in Heidelberg: Ein Angeklagter in Geldnot

Das Gericht habe die Einlassungen des 30-Jährigen als „prozessuale Wahrheit“ angenommen, führte der Vorsitzende Richter Dr. Markus Krumme in der Urteilsbegründung aus. Er sei drogenabhängig und in chronischer Geldnot gewesen. Er habe selbst Angst gehabt vor dem 49-Jährigen. Der 24-Jährige habe bei drei Treffen in Eppelheim - am Wasserturm, bei einer Asylbewerberunterkunft und in einer Shisha-Bar –das Geld, das er vom Konto seiner Oma abgehoben hatte, an die Angeklagten ausgehändigt.

Der 49-Jährige habe das Marihuana für den Deal, der schließlich schiefgegangen sei, zur Verfügung gestellt. Das in der Wohnung in Villingen-Schwenningen gefundene Kokain habe man ihm aber nicht zuordnen können. Verschiedene DNA-Spuren hätten sich auch durch einen Zufall erklären lassen. Die Angaben des 24-Jährigen bezüglich der schweren räuberischen Erpressung habe die Kammer als „nicht verlässlich“ gewertet. Der Nebenkläger habe die Geschehnisse nicht nachvollziehbar schildern können. Bei dem 30-Jährigen verzichteten Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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