Oftersheim. Unter dem Vorsatz, den eigenen Bürgern Unterstützung beim Thema Klimaschutz zukommen zu lassen, hat die Gemeinde Oftersheim im vergangenen Jahr unter Anleitung von Martin Hirning ein Förderprogramm entwickelt, das private Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Emissionen bezuschusst. Seit der Gemeinderat diesem vor knapp einem Jahr im Frühjahr 2023 zugestimmt hat, hat die Verwaltung mehrfach die dafür im Haushalt veranschlagten Mittel aufstocken müssen – ein Zeichen, dass die Oftersheimer das Angebot annehmen.
Ein Unterpunkt des Programms wurde seitdem angepasst und eine Förderung leicht gekürzt. Der Rest ist jedoch immer noch gültig. Wir haben hier noch einmal die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die bezuschussten Maßnahmen und die entsprechenden Modalitäten zusammengestellt.
Wie heißt das Förderprogramm und wie ist es gegliedert?
Recht simpel heißt das Angebot nur „Förderprogramm der Gemeinde Oftersheim zur Reduzierung der CO2-Emissionen“. Die Maßnahmen, für die die Verwaltung Geld beisteuert, sind in die beiden Bereiche Mobilitätswende sowie Strom- und Wärmewende aufgeteilt.
Was fördert Oftersheim in den beiden Teilen?
Mobilitätswende: die Anschaffung eines Lastenrades oder elektrischen Kraftrades, Jahreskarten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), eine Neuanmeldung bei Stadtmobil Rhein-Neckar sowie die Abmeldung des eigenen Pkw. Strom- und Wärmewende: Photovoltaikanlagen und -balkonkraftwerke (letztere seit Beginn des Jahres allerdings in geringerem finanziellen Umfang), Solarthermieanlagen beziehungsweise Solarkollektoren für Brauchwasser und Heizung sowie energetische Sanierungen von Gebäuden mit Wohnraum oder Kleingewerben.
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Wann muss der Antrag erfolgen?
Das ist für die einzelnen Fördermaßnahmen sehr unterschiedlich.
Mobilitätswende: Bei der Anschaffung eines Lasten- oder eines elektrischen Kraftrads ist der Antrag bis zu sechs Monate nach dem Kauf des Fahrzeugs möglich. Eine ÖPNV-Jahreskarte bezuschusst die Gemeinde erst nach deren Ablauf und dann nur in einen Zeitraum von drei Monaten. Bei einer Neuanmeldung bei Stadtmobil Rhein-Neckar bekommen Oftersheimer Bürger ihre Fahrtgutschrift von 20 Euro automatisch und ohne Förderantrag.
Wer seinen in Oftersheim zugelassenen Pkw abmeldet und davon profitieren möchte, muss den Förderantrag für ein Rhein-Neckar-Ticket oder die Zahlung einer Prämie für ein (E-)Lastenfahrrad innerhalb von sechs Monaten nach der Abmeldung stellen. Zudem muss das Fahrzeug zuvor sechs Monate auf die entsprechende Person zugelassen gewesen sein. Strom- und Wärmewende: Anträge zur Förderung von PV-Anlagen und Balkonkraftwerken müssen spätestens sechs Monate nach deren Kauf bei der Gemeinde eingehen. Bei Installation von Solarkollektoren in Kombination mit sogenannten Pufferspeichern muss der Antrag vor dem Beginn der Maßnahme erfolgen. Wird der Speicher nachträglich installiert, kann dies auch förderberechtigt sein. Allerdings benötigt die Gemeinde dann eine Kopie der Rechnung.
Wie hoch sind die Förderungen bei der Mobilitätswende?
Bei der Anschaffung der unterschiedlichen Lasten- oder Krafträder erfolgt die Förderung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 20 Prozent der Anschaffungskosten. Bei einem normalen Lastenrad liegt der Höchstbetrag bei 300 Euro, bei einem mit E-Antrieb bei 500 Euro. Letzterer gilt auch für elektrisch betriebene Krafträder. Einen Fahrradanhänger bezuschusst die Gemeinde mit maximal 150 Euro.
Die Anschaffung von Jahreskarten beziehungsweise eines Rhein-Neckar-Tickets unterstützt die Verwaltung mit 25 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro. Bei der Außerbetriebsetzung eines Pkw übernimmt die Gemeinde einmalig die Kosten eines Rhein-Neckar-Tickets beziehungsweise einer Karte ab 60 zu 100 Prozent. Alternativ bietet Oftersheim eine Prämie von 500 Euro bei Abmeldung des Pkw und gleichzeitiger Anschaffung eines (E-)Lastenrads. Die Fahrtgutschrift bei Stadtmobil Rhein-Neckar beträgt wie erwähnt 20 Euro.
Wie sieht es bei Strom- und Wärmewende aus?
Die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage wird einmalig mit 50 Euro je Kilowatt Peak (kWp) Leistung dieser Anlage gefördert. Die Förderung ist auf 500 Euro je Anlage begrenzt. Bei Gewährung des Innovationsbonus erhöht sich der Zuschuss auf 150 Euro pro k WP, maximal 1500 Euro je Anlage und die Mindestförderung beträgt 200 Euro. Der Innovationsbonus wird bei nachgeführten Anlagen oder bei Photovoltaikanlagen auf extensiv genutzten Gründächern sowie für kombinierte Photovoltaik-/Solarthermie-Kollektoren gewährt.
Bei Mini-Photovoltaikanlagen – sogenannten Balkonkraftwerken – trat Anfang 2024 die bisher einzige Änderung des Förderprogramms seit dessen Schaffung in Kraft. Die Neuanschaffung wird pro Wohn- beziehungsweise Kleingewerbeeinheit einmalig mit maximal 15 Prozent (vorher 30 Prozent), höchstens jedoch mit 150 Euro (vorher 300 Euro) der Anschaffungskosten gefördert. Bei Solarthermieanlagen ist ein Zuschuss zu Kollektoren von 500 Euro, zu Pufferspeichern von 300 Euro und zur Installation an sich von 200 Euro möglich. Energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden fördert die Gemeinde einmalig mit je 1000 Euro.
Wo gibt es mehr Informationen zur Förderung und den Anträgen?
Informationen rund um private Klimaschutzmaßnahmen – auch abseits der Förderung – stellt die Gemeinde auf ihrer Website unter https://www.oftersheim.de/leben-und-wohnen/bauen-wohnen/klimaschutz/ zur Verfügung. Dort findet sich auch noch mal das gesamte Förderprogramm (ein PDF-Dokument von 15 Seiten) mit allen Modalitäten sowie die Anträge selbst zum Herunterladen.
Ansprechpartner bei Fragen zum gesamten Themenkomplex ist Klimaschutzmanager Martin Hirning, der auch weitere Beratungen organisieren kann. Er ist per Mail an klimaschutz@oftersheim.de oder telefonisch unter 06202/59 72 01 zu erreichen.
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