Verwaltungsausschuss

Erhöhung der Kindergartengebühren: Stadtrat in Schwetzingen ringt um jede Formulierung

Eigentlich sind sich die Fraktionen bei der Sitzung des Verwaltungsausschusses in Schwetzingen über die Erhöhung der Kindergartengebühren einig. Trotzdem stimmen nicht alle dafür.

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Noah Eschwey
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Symbolbild: Eltern müssen mehr Geld in die Hand nehmen. © picture alliance / Amelie Geiger/dpa

Schwetzingen. „Im Moment geht es uns darum, die gestiegenen Personal- und Betriebskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag enthält jedoch keine langfristige Lösung für die nächsten fünf Jahre“, erklärte Schwetzingens Oberbürgermeister Matthias Steffan während der Sitzung des Verwaltungsausschusses des Stadtrats. Dort stand unter anderem die Erhöhung der Kindergartengebühren für das Spatzennest auf der Tagesordnung. „Dann verstehe ich aber nicht, warum der fünfte Punkt in der Beschlussvorlage so absolut formuliert ist“, wandte CDU-Gemeinderatsmitglied Nils Melkus ein.

In den Kernpunkten des Beschlusses herrscht Einigkeit: Ab 2026 sollen die Elternbeiträge um zehn Prozent steigen. Der bisherige Betreuungszuschlag im Krippenbereich wird abgeschafft und durch einen einheitlichen Zuschlag von 100 Euro in der Grundgebühr ersetzt. Außerdem soll der Geschwisterrabatt auf alle Einrichtungen ausgeweitet werden. Gleichzeitig entfällt die bislang turnusmäßige Gebührenerhöhung von drei Prozent alle zwei Jahre. Für Diskussion sorgt vor allem der in der Beschlussvorlage formulierte langfristige Ausblick.

Kindergartengebühren in Schwetzingen: Weitere Erhöhungen werden folgen

Dort heißt es: „Der Gemeinderat verfasst den Grundsatzbeschluss, dass die Erhöhung der Gebühren über die Inanspruchnahme der kommunalen Betreuungsangebote ab dem 1. Januar 2027 analog zu den Kindergartengebühren stets an die Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr simultan angepasst wird.“

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„Die Empfehlungen sprechen sich für das Württembergische Modell aus – das soll doch aber erst geprüft werden“, begründete Melkus seinen Einwand. Steffan entgegnete, die Formulierung sei bei der Fraktionsführersitzung abgestimmt worden. CDU-Vorsitzende Sarina Klein widersprach jedoch: „Nein, das stimmt so nicht. Ich habe bereits in der letzten Sitzung gesagt, dass einige von uns dem nicht zustimmen werden.“

Der Oberbürgermeister verteidigte die Passage: „Es geht einzig darum, den Eindruck zu vermeiden, es handle sich um eine einmalige Erhöhung. Familien sollen Planungssicherheit haben und wissen, dass künftig weitere Anpassungen möglich sind.“ Grünen-Vertreterin Susanne Hierschbiel unterstützte diese Argumentation: „Uns ist wichtig, dass den Bürgern kein falsches Bild vermittelt wird.“

Stadtrat Schwetzingen: Formulierungen absolut - keine Einigung

Auch SPD-Stadtrat Robin Pitsch sah Klärungsbedarf: „Die Formulierung wirkt absolut, als handle es sich um einen Automatismus. Doch das ist nicht so – jede weitere Erhöhung, auch wenn sie Empfehlungen folgt, müsste der Rat beschließen. Wenn das nicht sozialverträglich ist, stimmen wir nicht zu.“ Pitsch schlug vor, das Wort „stets“ zu streichen und den Satz im Konjunktiv zu formulieren.

„Ein guter Vorschlag“, kommentierte Steffan. „Es wäre Augenwischerei zu behaupten, dass es bei dieser Erhöhung bleibt. Unser Beschluss ist ein gemeinsamer Nenner, um die Kosten zu decken.“ Hierschbiel zeigte sich kompromissbereit: „Eigentlich halte ich den Konjunktiv für unnötig. Aber wenn es hilft, wollen wir uns nicht verweigern.“

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Auch die Freien Wähler signalisierten Zustimmung. „Wir können die Situation nicht schönreden – die Erhöhungen hätten schon vor zehn Jahren beginnen müssen. Wie sich die Lage entwickelt, bleibt ohnehin ein Blick in die Glaskugel“, sagte Elfriede Fackel-Kretz-Keller.

Melkus blieb skeptisch: „Alles schön und gut, aber warum wir jetzt einen Grundsatzbeschluss brauchen, verstehe ich nicht.“ Hierschbiel hielt dagegen: „Wir haben diesen Beschluss mühsam erarbeitet. Ich kann nicht nachvollziehen, wie man ihn wegen einer Formulierung gefährden kann.“ Ihrer Ansicht nach sei der fünfte Punkt eine reine Absichtserklärung. Sie schlug daher vor: „Wir stimmen über den fünften Punkt separat ab.“

CDU stimmt dagegen

Doch auch das sorgte für Diskussion. „Ein Grundsatzbeschluss ist eben keine Absichtserklärung – er gilt, es sei denn, es sprechen wichtige Gründe dagegen“, betonte FDP-Vertreter Oliver Brand. Steffan wiederum verwies darauf, dass ohnehin im kommenden Jahr erneut über das Thema gesprochen werden müsse.

Am Ende stimmten die Fraktionen zunächst über den SPD-Vorschlag ab, den fünften Punkt in den Konjunktiv zu setzen. Dies fand breite Zustimmung, lediglich die CDU enthielt sich. Für den CDU-Antrag, über den Punkt separat abzustimmen, votierten nur Union und FDP. Der gesamten Beschlussvorlage stimmten schließlich neun Mitglieder des Ausschusses zu. Gegenstimmen kamen von Nils Melkus und Sarina Klein.

Analog zur Beschlussvorlage folgte im Anschluss die Gebührenerhöhung für außerschulische Betreuung, nach dem gleichen Prinzip. Wie zuvor stimmte nur die Union dagegen.

Volontariat Noah Eschwey ist Volontär in der Lokalredaktion der Schwetzinger Zeitung/Hockenheimer Tageszeitung.

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