Schöffengericht

Ex-Lokalbesitzer in Oftersheim wegen Diebstahls verurteilt

Ein 34-jähriger Angeklagter wurde vor dem Schöffengericht in Schwetzingen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Er war in diverse Diebstähle und Sachschäden verwickelt.

Von 
Heinz-Günther Fischer
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Symbolbild © Volker Hartmann

Schwetzingen/Oftersheim. Mit seinem Lügengebilde krachend gescheitert, ist ein 34-jähriger Angeklagter in der vergangenen Woche vor dem Schöffengericht in Schwetzingen. Der Mann aus der Quadratestadt hatte bis zum Sommer des vergangenen Jahres ein Lokal im Ortskern von Oftersheim betrieben, dabei waren in den Gasträumen selbst diverse Spiel- und Glücksspielgeräte aufgestellt.

Ins Rollen kam „das Unglück“ ganz offensichtlich, als dem Angeklagten beziehungsweise dessen Frau vonseiten der Behörde die Konzession entzogen worden war und somit das Lokal geschlossen werden musste. Danach passierten in einem sehr engen zeitlichen Zusammenhang „unerklärliche“ Dinge. Nicht nur, dass zwei Dartsspielgeräte verschwanden, sondern auch, dass die aufgestellten Geldspielgeräte sowie der Zigarettenautomat aufgebrochen wurden. Beides verbunden mit einem beträchtlichen Diebstahls- und Sachschaden.

Ungereimtheiten im Fall: Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Nach den Einlassungen des Angeklagten alles Ereignisse, mit denen er nichts zu tun gehabt habe. Vielmehr seien die Diebstähle damit zu erklären, dass die Vermieterin, trotz seiner mehrmaligen Reklamationen, die Schließmechanismen der Türen nicht habe reparieren lassen und die Alarmanlage außer Betrieb gewesen sei. Einbrecher hätten dadurch ein leichtes Spiel gehabt, in die Gasträume zu gelangen. Diese hätten dann die Automaten problemlos entwenden oder aufbrechen können.

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Seine Fingerabdrücke auf dem Geldbehälter des Zigarettenautomaten erklärte er damit, dass er den Behälter in der Hand hatte. Allerdings sei dies passiert, als er gemeinsam mit dem Automatenaufsteller den Schaden gemeinsam begutachtet habe. Soweit der Angeklagte im Kern seiner Aussage.

Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen untergräbt Verteidigung

Durch die anschließenden, durchweg glaubhaften Zeugenaussagen wurde dann mehr und mehr ein anderes Bild gezeichnet, seine Schilderungen widerlegt, aber auch das Ausmaß der Lügengeschichte deutlich. So schilderte der Mitarbeiter des Automatenaufstellers, dass der Angeklagte ihm gegenüber erklärt habe, nachts durch die Alarmanlage alarmiert worden zu sein. Den Geldbehälter wiederum, hätte ausschließlich er in der Hand gehabt, niemals aber der Angeklagte.

Eine weitere Zeugin schilderte, wie sie den Angeklagten in der fraglichen Zeit selbst dabei beobachtet habe, als er mit einem älteren Mann zwei Dartsspielgeräte in einen weißen Lieferwagen verlud.

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Das Bild vervollständigte die Vermieterin der Gaststätte. Sie sprach mit Blick auf den Angeklagten über ein „schwieriges Mietverhältnis, von Ratenzahlungen und Schulden“. Insbesondere aber erteilte sie den Schilderungen von defekten Schlössern und Türen oder einer nicht mehr funktionierenden Alarmanlage eine klare und unmissverständliche Absage. So habe der Angeklagte die Türgriffe selbst entfernt, während die Alarmanlage zum Zeitpunkt der Vermietung funktionierte. Den für sie entstandenen Schaden bezifferte sie auf eine Summe von inzwischen 60 000 bis 70 000 Euro.

Entsprechend emotional auch ihr Verhalten bei der Befragung durch die Verteidigerin. Hierbei kam es zu einem „kleinen verbalen Scharmützel“, was schließlich die Vorsitzende Neuschl zum Eingreifen und Beruhigung der Situation veranlasste.

Konsequenzen und Plädoyers: Forderung nach Freiheitsstrafe für den Angeklagten

Nach dem Verlesen der erheblichen, vor allem aber auch einschlägigen Vorstrafenliste, plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und vier Monaten. Sie sah die Anklage in allen Punkten als erwiesen an, sprach aber auch von einem „Schauspiel der besonderen Art“.

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In ihrem Plädoyer führte die Verteidigerin aus, dass einige Punkte für sie offengeblieben sind, die bei Klärung möglicherweise zu einer anderen Einschätzung geführt hätten. Sie forderte daher, ihren Mandanten freizusprechen oder im Falle einer Verurteilung, ihn milder zu bestrafen als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Fülle an Widersprüchen bei Prozess vor dem Schwetzinger Schöffengericht

In seinem Urteil bekannte das Schöffengericht auf eine Freiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren. In ihrer Urteilsbegründung wies die Vorsitzende auf die Fülle an Widersprüchlichkeiten hin und sprach in diesem Zusammenhang von einer Katastrophe und unverständlichem Verhalten. Letztendlich entstand der Eindruck, dass selbst einer erfahrenen Strafrichterin bei diesem unverfrorenen Lügenkonstrukt die Worte fehlten.

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