Leseranfrage

Brühler Ordnungsamt sieht keine Chance gegen Dauerparker

Maria Gropp aus der Albert-Bassermann-Straße ärgert sich über die vielen Anhänger und Wohnmobile vor ihrem Grundstück. In den meisten Fällen, so erklärt das Ordnungsamt, stehen die dort aber nicht unerlaubt.

Von 
Ralf Strauch
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In der Albert-Bassermann-Straße werden immer mehr Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger abgestellt, beschwert sich eine Anwohnerin. Unser Bild entstand am Mittag, als offensichtlich die meisten Nachbarn mit ihren Autos bei der Arbeit oder sonst wie unterwegs waren – gegen Abend verschärft sich die Parkplatzsituation dort deutlich. © strauch

Brühl. „In jüngster Zeit wird unsere Straße immer mehr zum Stellplatz vieler Anhänger und Wohnmobile“, zeigt sich Maria Gropp verärgert. Nicht selten könnten ihre Besucher nicht mehr nahe ihres Hauses in der Albert-Bassermann-Straße parken. Der Grund seien die vielen dauerhaft abgestellten Anhänger von Firmen und Privatpersonen.

„Man sollte doch annehmen, dass Gewerbetreibende auch eigene Abstellmöglichkeiten für ihren Fuhrpark haben müssen und derjenige, der sich ein Wohnmobil leisten kann, auch einen entsprechenden Abstellplatz bezahlen kann – zumal am Urlaubsort ja auch entsprechend hohe Stellplatzgebühren fällig werden“, sagt die verärgerte Anwohnerin der Straße im Brühler Norden.

Dauerhaft blockierte Stellplätze in Brühl

Sie ist auch deswegen sauer, weil die Gemeinde immer wieder in Publikationen die Anwohner dazu aufrufe, für ihre Autos die baurechtlich zumeist vorgeschriebenen Stellplätze und Garagen auf dem eigenen Grundstück zu nutzen und die Straße frei zu halten. „Wir machen das natürlich, aber wenn wir Besuch bekommen, muss der weit entfernt parken, weil die Anhänger und Wohnmobile die Stellplätze vor unserem Haus dauerhaft blockieren.“

Unsere Zeitung spricht die zuständige Stelle im Rathaus auf die Thematik an. Ordnungs- und Hauptamtsleiter Jochen Ungerer erklärt, dass ihm die Hände vielfach rechtlich gebunden seien. Vorgabe etwa bei Anhängern ist, dass sie nicht länger als 14 Tage unbewegt auf einem öffentlichen Parkplatz stehen dürfen. „Das kontrollieren wir auch“, sagt Ungerer, räumt jedoch ein, dass die meisten Besitzer der Anhänger wissen, dass sie ihr Gefährt nur bewegen müssen, damit die 14-Tage-Frist aufs Neue beginnt.

Unternehmen versuchen bei Stellplätzen zu sparen

„Viele Unternehmen sparen sich so die Kosten für firmeneigne Stellplätze“, sagt er. Besonders ärgerlich sei, dass manche Unternehmen ihren Mitarbeitern scheinbar großzügig Firmenwagen auch für die Fahrt nach Hause anböten. „Die Arbeitnehmer freuen sich, weil sie nicht mehr mit dem eigenen Wagen zur Arbeit fahren müssen und die Unternehmen müsse für ihren Autos keine Stellplätze bereithalten.“ Das sei eine klare Win-Win-Situation. Allerdings nur für Arbeitgeber und -nehmer – nicht aber für die Menschen in den Wohngebieten, in denen immer mehr Geschäftswagen den ohnehin knappen Parkraum blockieren.

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Dagegen könne die Kommune aber nichts machen, denn die Straßenverkehrsordnung sehe keine Konsequenzen für zugeparkte Straßen in Wohngebieten vor – sie seien öffentlicher Parkraum, der schließlich jedem zur Verfügung stehe.

Lediglich gegen Anhänger, die als Werbetafeln missbraucht würde, sei die Gemeinde bereits mit Erfolg vorgegangenen. Solche abgestellten Fahrzeuge gelten nämlich auch tatsächlich als Werbetafeln, was eine Sondernutzungsvereinbarung mit der Gemeinde für den öffentlichen Parkraum erfordern würde, sagt Ungerer. Pech also für beispielsweise Firmen, die so an neuralgischen Punkten der Gemeinde ohne Genehmigung auf ihr Unternehmen aufmerksam machen wollten.

Doch das hilft unserer Leserin in der Albert-Bassermann-Straße nicht wirklich weiter. Denn die dort abgestellten Anhänger und Wohnwagen werben auf ihren Flächen für niemanden. Einmal alle zwei Wochen bewegt, darf dort alles an solchen Gefährten abgestellt werden, was eine Verkehrszulassung hat. Auch Wohnwagen.

Wohnmobile sind ganz normale Kraftfahrzeuge

Wohnmobile und kommerzielle Kleintransporter haben noch einen ganz anderen Status, denn sie gelten als ganz normale Kraftfahrzeuge, die auf jedem dafür zugelassenen Bereich dauerhaft parken dürfen.

Was bedeutet das nun für Anwohner wie Maria Gropp? Solange die Anhänger und Wohnwagen immer mal wieder bewegt werden, kann niemand etwas gegen das Abstellen sagen. Bei Wohnmobilen und Kleintransportern gibt es für das Ordnungsamt laut Auskunft aus dem Rathaus letztlich keine Möglichkeit einzugreifen. Nur wenn, wie am Mittwoch, das Müllfahrzeug auf der beidseitig zugeparkten Straße nicht durchkomme, könne man einschreiten.

Dabei hat die Anwohnerin in der relativ breiten Albert-Bassermann-Straße noch Glück. In anderen Straßen der Gemeinde sorgen Transporter und Anhänger oft dafür, das Gehwege zugestellt und zugeparkte Straßen für Rettungsdienste und Feuerwehr zu eng sind.

Der Parkraum wird auch knapper, weil immer mehr Autos angeschafft werden. Waren es im Jahr 2010 noch 511 Wagen pro 1000 Einwohner, ist diese Zahl mittlerweile auf 579 angestiegen. Außerdem werden die Autos im SUV-Stil regelmäßig breiter und passen schlichtweg nicht nicht mehr in die privaten Hauseinfahrten, sagt Ungerer. Und dann würden die Anwohner Stellplätze auf öffentlichem Grund vor ihren Häusern fordern. „Doch auf solchen Parkraum besteht kein Anrecht“, so der Amtsleiter. Es gebe dafür schlichtweg keinen juristischen Anspruch. Der Parkraum gelte eben nicht nur für Anwohner, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, egal, woher sie kommen.

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„Wir kontrollieren aber trotzdem regelmäßig“, verspricht Ungerer auch weiterhin Verkehrssündern ein Knöllchen auszustellen. Doch die meisten dauerhaft Parkenden seien eben keine Verkehrssünder, sondern nutzten die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung aus. Vielen Speditionen und Unternehmen sei es letztlich egal, ob sie „anderen Menschen ihre Wagenflotte vor die Füße stellen, solange sie dafür keine zusätzlichen Kosten haben“, meint Ungerer.

Und an die Adresse der Wohnmobilbesitzer gewandt appelliert Ungerer, dass sie sich gut überlegen sollten, wo Stellplätze sind, auf denen sie keine Anwohner nerven.

Keine Beschränkung möglich

Man könne natürlich die Parkplätze mit einer zeitlichen Beschränkung versehen, die dann allerdings auch die Anwohner betreffe – was aus Ungerers Sicht nicht in deren Interesse sei. Er verstehe die Sicht der Betroffenen, doch rechtlich seien ihm die Hände gebunden.

Für Maria Gropp sind das keine guten Nachrichten. Ihre Ideen ein Anliegerparken mit Parkausweisen einzuführen oder eine Beschränkung des Verkehrs auf Bewohner der Straße, finden keine Gegenliebe im Rathaus, denn das würde einerseits die Parksituation nur an andere Stellen verlagern. Zudem sei die Straße, in der sie wohne, eine Zufahrt für die gesamte Siedlung.

Gropp kann da nur den Kopf schütteln und auf die aus ihrer Sicht rücksichtslosen Firmen und Wohnmobilbesitzer schimpfen. Doch auch das ändert an der für sie problematischen Situation letztlich nichts.

Redaktion

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